Senat beschließt Anpassung der Bremer Corona-Verordnung
Der Senat der Freien Hansestadt Bremen hat am 22. Dezember 2021 weitere Anpassungen an der Corona-Verordnung beschlossen. Damit werden die Beschlüsse der Konferenz der Regierungschef*innen vom 21. Dezember 2021 umgesetzt. Unter anderem gilt nun eine FFP2-Maskenpflicht für alle ab 16 Jahren im ÖPNV in den Warnstufen 2 und 3.
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Senat stellt Warnstufe 3 in Bremen fest
Der Senat der Freien Hansestadt Bremen hat beschlossen, dass ab dem 30. Dezember 2021 die Corona-Warnstufe 3 in der Stadtgemeinde Bremen anzuwenden ist. Gegenüber der bislang gültigen Warnstufe 2 kommt es allerdings nur zu geringen Veränderungen: In Diskotheken, Bars und Festhallen muss zusätzlich ein negatives Testergebnis (2G-Plus) vorgelegt werden. Diese Einrichtungen sind auf Beschluss des Bremer Senats seit dem 24. Dezember 2021 aber ohnehin zurzeit geschlossen. Bei Großveranstaltungen ab 1.000 Teilnehmer*innen muss in der Warnstufe 3 zusätzlich ein Hygiene- und Schutzkonzept vorgelegt werden.
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Auffrischungsimpfung nach drei Monaten auch in Bremen
Im Land Bremen sind Auffrischungsimpfungen bereits seit dem 21. Dezember 2021 ab drei Monaten nach der Zweitimpfung möglich. Damit setzt die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz eine Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) um, wonach die Wartezeit zur Auffrischungsimpfung weiter verkürzt wird.
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