Weichen stellen für die neue Personalbemessung in der stationären Pflege
Die Fachkraftquote in der stationären Pflege hat ausgedient – ab dem 01. Juli 2023 tritt das neue Personalbemessungssystem nach §113c SGB XI in Kraft. Die bisher „einheitliche“ Fachkraftquote von 50% entfällt und wird durch eirichtungs-individuelle Personalmengen, einem neuen Qualifikationsmix und neue Personal Anhaltswerte abgelöst. Die Umsetzung des neuen Verfahrens bringt grundlegende Veränderungen und somit einen erheblichen Handlungsbedarf seitens der Einrichtungen mit sich.
Zwischen der ersten und zweiten Personalausbaustufe empfiehlt es sich, eine Strategie für den Implementierungsprozess zu planen und den künftigen Kurs aufzunehmen. Ergreifen Sie die Chance, zu einer verbesserten Personalausstattung zu kommen und starten Sie mit den ersten Maßnahmen. Jetzt ist es von Bedeutung sich intern auf die Neuausrichtung der Aufgabenfelder einzustellen und für veränderte Arbeitsablaufstrukturen in Verbindung mit den Anforderungen an Fachkräfte, aber vor allem an qualifizierte Pflegehelfer*innen, die Weichen zu stellen. Worauf es dabei zu achten gilt, wie die nächsten Schritte und die Rahmenprojektplanung zur Umsetzung des neuen Systems aussehen, steht im Fokus dieser Fortbildung.
Die Fortbildung wird den jeweils aktuellen Veröffentlichungen und Empfehlungen angepasst.
Weitere Informationen
Arbeitsweise
Fachlicher Input, Diskussion und Austausch
Teilnehmende
Geschäftsführungen, Einrichtungsleitungen, Pflegedienstleitungen, Qualitätsmanagementbeauftragte
Dozentin
Kerstin Pleus, systemische Organisationsberaterin, Pflegedienstleitung, Qualitätsmanagement, DGQ-Auditorin, Multiplikatorin Strukturmodell
Fortbildungspunkte
Für diese Fortbildung werden 5 Fortbildungspunkte anerkannt.
Teilnahmebedingungen
Die Teilnahmegebühr beträgt 119 Euro. Anmeldeschluss ist jeweils 3 Tage vor Veranstaltungsdatum. Anmeldungen werden nur schriftlich über unsere Website unter www.gesundheit-nds.de entgegengenommen. Die Anmeldung ist verbindlich. Reservierungen sind nicht möglich. Mit Ihrer Anmeldung akzeptieren Sie die Teilnahme- und Stornobedingungen und erklären sich zur Zahlung der Teilnahmegebühr bereit. Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie im Anhang der Bestätigungsmail die Rechnung zur Begleichung der Teilnahmegebühr innerhalb von 10 Tagen. Spätestens 24 Stunden vor Veranstaltungsbeginn stehen Ihnen die Zugangsdaten in Ihrem Buchungscenter (Link in der Bestätigungsmail) unter dem Punkt »Infos« zur Verfügung. Bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn ist eine kostenfreie Stornierung möglich. Folgen Sie hierfür bitte den Schritten in Ihrem Buchungscenter unter dem Punkt »Storno«. Bei späterer Absage, Nichtteilnahme oder technischen Problemen, die nicht in unserem Verantwortungsbereich liegen, erfolgt keine Rückerstattung. Die LVG & AFS behält sich beispielweise im Krankheitsfalle vor, Termine kurzfristig abzusagen und geeignete Ersatztermine anzubieten. Aus den vorgenannten Punkten ergeben sich keinerlei Rechtsansprüche.
Die Verwendung Ihrer Daten für eigene werbliche Zwecke für ähnliche Waren und Dienstleistungen ist nicht ausgeschlossen. Das bedeutet, dass wir Ihnen gerne weitere Veranstaltungshinweise aus unserem Fachbereich Pflege zusenden möchten. Sie können der Verwendung Ihrer Kontaktdaten für diesen Zweck aber selbstverständlich jederzeit widersprechen.
ORGANISATION
Landesvereinigung für Gesundheit und Akademie für Sozialmedizin Nds. e. V. (LVG & AFS Nds. e. V.)
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