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█ VERSCHIEDENES
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Zum 01. April traten einige Änderungen am Hebammenhilfevertrag in Kraft Am 1. November 2025 trat ein neuer Hebammenhilfevertrag in Kraft. Dieser wurde im April 2025 von einer Schiedsstelle festgelegt und der Deutsche Hebammenverband bemühte sich in intensiven Gesprächen mit dem GKV-Spitzenverband um einige wichtige Nachbesserungen.
Diese Änderungen gab es am 1.4.2026:
- Ambulante Leistungen zur Abklärung im Kreißsaal können wieder abgerechnet werden: Zwei neue Gebührenpositionen ermöglichen es den Beleghebammen wieder, ungeplante ambulante Betreuungen von Schwangeren im Kreißsaal abzurechnen. Damit können wichtige Leistungsbereiche endlich wieder abgerechnet werden, deren Wegfall erhebliche Mindereinnahmen verursacht hatten.
- Die Regeln für den 1:1-Zuschlag werden gelockert: Für Beleghebammen wird der Zuschlag für eine 1:1-Betreuung zukünftig auch dann gewährt, wenn es einen einmaligen Hebammenwechsel gibt, z.B. durch Schichtende oder bei Geburten, bei denen die Gebärende kürzer als zwei Stunden vor der Geburt im Kreißsaal erscheint. Diese dringende Anpassung, die der Arbeitsrealität der Hebammen Rechnung trägt, macht den Zuschlag in mehr Fällen abrechenbar.
- Abbau bürokratischer Hürden:
- Quittierungspflicht für die telefonische Kurzberatung entfällt: Der hohe bürokratische Aufwand für alle freiberuflichen Hebammen, sich eine Unterschrift für ein kurzes Telefonat besorgen zu müssen, entfällt.
- Veränderte Versichertenbestätigungen: Die Versichertenbestätigungen wurden redaktionell leicht verändert, um Fehler, die zu Rechnungskürzungen führen können, zu reduzieren.
DHV-Präsidentin Annika Wanierke sprach davon, dass sie "die Entwicklung mit einem lachenden und einem weinenden Auge" sehe. Sie freue sich, dass zumindest kleine, aber sehr wichtige Verbesserungen für die Beleghebammen erzielt werden konnten, die durch den neuen Hebammenhilfevertrag besonders stark belastet worden sind. Das Erreichte beschrieb sie als "das Maximum dessen, was derzeit in Bezug auf konkrete Änderungen am laufenden Vertrag möglich ist". Die Änderungen haben das Potenzial, die finanziellen Einbußen zu minimieren oder knapp auszugleichen.
Darüber hinaus soll die Energie nun auf die Vertragsverhandlungen für den nächsten Hebammenhilfevertrag gerichtet werden, der zum 1.1.2028 in Kraft treten könnte. Damit dieser auskömmlich und fair für alle ausgestaltet werden kann, müssen sich die Rahmenbedingungen der Selbstverwaltung der Hebammen dahingehend ändern, dass Verhandlungen mit dem GKV-Spitzenverband auf Augenhöhe stattfinden können.
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G-BA legt Mindestanforderungen für hebammengeleitete Geburtsbetreuung in Kreißsälen fest Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) wurde 2024 durch den Gesetzgeber beauftragt, Qualitätssicherungsmaßnahmen für Kreißsäle zu beschließen, die von einem Krankenhaus betrieben und von einer in dem Krankenhaus angestellten Hebamme geleitet werden (§ 136a Absatz 7 SGB V). Am 19. März wurden die Anforderungen an die Strukturen und Prozesse einer durchgängig hebammengeleiteten Betreuung von Geburten im Krankenhaus beschlossen.
Als Zielgruppe für das hebammengeleitete Betreuungsangebot werden Frauen mit unkomplizierter Schwangerschaft, bei denen ein natürlicher Geburtsverlauf zu erwarten ist und deren Neugeborenes voraussichtlich gesund ist, benannt. Auf Wunsch der Schwangeren oder bei Anzeichen für Abweichungen vom physiologischen Geburtsverlauf stellt das Krankenhaus eine ärztliche Konsultation oder den Übergang in die ärztlich geleitete Betreuung sicher.
In seiner Erstfassung der „Richtlinie zur Qualitätssicherung der hebammengeleiteten Betreuung in Kreißsälen (QHKS-RL)“ regelt der G-BA, welche organisatorischen und personellen Anforderungen am Krankenhausstandort erfüllt werden müssen. Er definiert außerdem, unter welchen medizinischen Voraussetzungen eine rein hebammengeleitete Geburtsbetreuung möglich ist und wann eine Ärzt:in hinzuzuziehen bzw. in eine ärztlich geleitete Betreuung überzuleiten ist. Die Richtlinie regelt zudem die Folgen der Nichteinhaltung der Mindestanforderungen. Werdende Eltern können sich so auf bundesweit einheitliche Standards bei der hebammengeleiteten Betreuung einer Geburt im Krankenhaus verlassen.
Die Richtlinie zur Qualitätssicherung der hebammengeleiteten Betreuung in Kreißsälen wird nun dem Bundesministerium für Gesundheit zur Prüfung vorgelegt. Sie tritt nach Nichtbeanstandung und Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
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Bundestag berät zu „Nicht-invasiven Pränataltests“ (NIPT) Einen Tag vor dem Welt-Downsyndrom-Tag legten die Abgeordneten von Union, SPD, Grünen und Linken dem Bundestag einen gemeinsamen Antrag vor. Es ging um die „Nicht-invasiven Pränataltests“ (NIPT), mit denen ermittelt werden kann, ob ein Fetus die Erbgut-Veränderungen Trisomie 13, Trisomie 18 oder Trisomie 21 aufweist. Seit 2022 werden diese Tests von den Krankenkassen bezahlt, wenn der/die behandelnde Gynäkolog:in einen Risikofaktor feststellt. Laut der BARMER-Krankenkasse entscheiden sich in Deutschland inzwischen rund die Hälfte der Schwangeren für einen solchen Bluttest. Die Antragstellenden des überfraktionellen Papiers interpretieren diese Zahlen als ein Zeichen dafür, dass mit den Tests zu leichtfertig umgegangen wird: „Es lässt sich befürchten, dass Schwangeren unabhängig von einer medizinischen Relevanz empfohlen wird, den NIPT vornehmen zu lassen, unter anderem, damit sich Ärztinnen und Ärzte absichern können“, warnen sie und stellen im Bundestag die brisante Frage, ob sie zu oft eingesetzt werden. Die Abgeordneten fordern ein Monitoring der Folgen und eine ethische und rechtliche Prüfung und warnen vor der Gefahr durch Fehlanreize und falscher Sicherheit. Laut der Beschlussvorlage sollen bis 2027 Daten erhoben werden. Anschließend soll sich eine Expert:innenkommission mit den Ergebnissen befassen und die Bundesregierung beraten.
Während der Elternverband „Arbeitskreis Down-Syndrom Deutschland“ das interfraktionelle Vorhaben unterstützt, wehrt sich der Berufsverband der Frauenärztinnen und Frauenärzte gegen die Behauptung und weist darauf hin, dass Frauenärzt:innen gesetzlich verpflichtet sind, vor genetischen Untersuchungen umfassend zu beraten. Der Berufsverband betont, dass NIPT dazu beitragen kann, häufige fetale Trisomien mit geringem Risiko für Mutter und Kind abzuklären und invasive Eingriffe zu vermeiden. Die Entscheidung für oder gegen den Test sei eine selbstbestimmte Wahl der Schwangeren nach ergebnisoffener Beratung.
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Klinikschließungen in Sögel und Geesthacht Die Geburtsstation des Hümmling Hospitals in Sögel (Landkreis Emsland) wurde Ende März aufgrund niedriger Geburtenzahlen geschlossen. 2025 seien dort lediglich 228 Babys zur Welt gekommen, heißt es von der St. Bonifatius Hospitalgesellschaft. Auch Johanniter-Krankenhaus Geesthacht (Schleswig-Holstein) nahe der niedersächsischen Grenze stellte im März plötzlich den geburtshilflichen Regelbetrieb ein, da aufgrund der Personalsituation nicht mehr sicher ein durchgehend belastbarer Dienst über das Wochenende gewährleistet werden konnte. Da die Schließung nicht mit der Landesregierung abgestimmt wurde, übte das Landesgesundheitsministerium in Kiel deutliche Kritik an diesem Vorgehen und erwog, rechtliche Schritte gegen die Klinik einzuleiten.
Für (werdende) Eltern in diesen Regionen bedeuten die Klinikschließungen weitere Einschränkungen des geburtshilflichen Betreuungsangebotes. Die Übersichtkarte unten zeigt das derzeitige Angebot der geburtshilflichen Abteilungen in Niedersachsen sowie nah der niedersächsischen Landesgrenzen. Abgebildet sind hier die Versorgungslevel, die Geburtenzahlen und auch die Versorgungsregionen. In grau sind Abteilungen zu sehen, die in den letzten Jahren geschlossen wurden. Schon jetzt zeigen sich in einigen Landesteilen große Distanzen zwischen den Kliniken, die eine geburtshilflichen Abteilung unterhalten. Das bedeutet zum einen, dass werdende Eltern immer weitere Wege bewältigen müssen, um ein Krankenhaus zu erreichen. Zum anderen wirkt sich dies aber auch auf die außerklinische Geburtshilfe aus, die im Notfall auf ein schnell erreichbares klinisches Netz angewiesen ist.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) stuft die flächendeckende Versorgung mit Geburtshilfe als gefährdet ein, wenn durch die Schließung eines Krankenhauses in dünn besiedelten Gebieten Pkw-Fahrzeiten von mehr als 40 Minuten notwendig sind, um bis zum nächstgelegenen geeigneten Krankenhaus zu gelangen. Seit Januar 2019 können Fachabteilungen für Geburtshilfe oder Gynäkologie und Geburtshilfe sogenannte Sicherstellungszuschläge beantragen, mit denen Defizite ausgeglichen werden sollen, die aufgrund eines geringen Versorgungsbedarfs entstehen. Dieser Zuschlag wurde in Niedersachsen im Jahr 2025 von vier geburtshilflichen Kliniken in Anspruch genommen. Eine davon war Sögel, wo sich im März 2026 dennoch die Türen schließen.
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Sind Sprünge per App vorhersehbar? Eine Art Gebrauchsanleitung fürs Baby – klingt fast zu gut, um real zu sein? Quarks berichtet in den sozialen Medien darüber:
Das Buch und die dazugehörige App „Oje, ich wachse“ vermitteln genau diesen Eindruck: als ließe sich die frühkindliche Entwicklung klar strukturieren und vorhersagen. Der Erfolg gibt dem Konzept zunächst recht. Weltweit wurden rund zwei Millionen Exemplare des Buches in 25 Sprachen verkauft, die App verzeichnet allein in Deutschland über eine Million Downloads und kommt international auf etwa acht Millionen.
Im Zentrum des Ansatzes steht die Einteilung der kindlichen Entwicklung von der Geburt bis zum 20. Lebensmonat in zehn sogenannte „Entwicklungssprünge“. Diese sollen Eltern Orientierung geben und erklären, welches Verhalten in bestimmten Phasen zu erwarten ist, etwa verstärktes Fremdeln oder Schlafprobleme. Für viele Eltern kann das hilfreich sein, weil es ihnen ermöglicht, das Verhalten ihres Kindes besser einzuordnen. Gleichzeitig kann dieses Modell aber auch Druck erzeugen, etwa wenn ein Kind die beschriebenen Fähigkeiten nicht im vermeintlich passenden Zeitraum zeigt.
Zudem wird zunehmend infrage gestellt, wie belastbar die wissenschaftliche Grundlage des Konzepts tatsächlich ist. Kritisiert wird unter anderem, dass die zugrunde liegende Studie lediglich auf Beobachtungen von 15 Mutter-Kind-Paaren basiert.
Auch aus entwicklungspsychologischer Sicht gibt es Einwände. Fachleute gehen heute überwiegend davon aus, dass die kognitive Entwicklung von Kindern kontinuierlich verläuft und nicht in klar abgegrenzten „Sprüngen“. Darüber hinaus bemängeln Kritiker:innen, dass soziale und kulturelle Einflüsse in dem Modell nur unzureichend berücksichtigt werden.
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