15. Netzwerktreffen Nord der Sozialpsychiatrischen Dienste
Veränderte rechtliche Rahmenbedingungen – Können wir unseren Ansprüchen als SpDi noch gerecht werden?
In den letzten Jahren hat es einige Entwicklungen in den rechtlichen Rahmenbedingungen, unter denen die Versorgung insbesondere schwer psychisch kranker Menschen erfolgt, gegeben. In den PsychK(H)G´s der meisten Länder wurde der Aspekt der Hilfeleistung und die Vermeidung von Zwang zunehmend betont. Mit der Ratifizierung der 2008 in Kraft getretenen UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) im Jahr 2009 wurden weitere Ergänzungen zur Wahrung der Persönlichkeitsrechte der Betroffenen sowohl in den PsychK(H)G´s als auch im Betreuungsrecht erforderlich. So mussten u.a. die gesetzlichen Voraussetzungen zu Behandlungen gegen den Willen neu gefasst werden. Diverse Klagen von Betroffenen haben zu weiteren Verschärfungen der juristischen Rahmenbedingungen geführt. Die UN-BRK hat aber nicht nur zu Gesetzesänderungen, sondern auch zu einer sich schleichend vollziehenden Änderung in der Haltung der beteiligten Akteure geführt. So wurde im Lauf der Jahre die Schwelle zu Maßnahmen gegen den Willen schwer kranker Menschen zunehmend höher. Diese grundsätzlich begrüßenswerte Entwicklung hat allerdings auch in Folge der oft starren, formalistischen, wenig differenzierten Umsetzung der Gesetze auch zu negativen Auswirkungen vor allem für die Betroffenen, aber auch für alle anderen Beteiligten geführt. So sehen wir vermehrt Chronifizierungen, soziale Desintegration und Forensifizierung.
Eine weitere das psychiatrische Versorgungssystem betreffende Gesetzesänderung ist das seit 2016 schrittweise eingeführte Bundesteilhabegesetz (BTHG). Neben den sehr begrüßenswerten Zielen, die Inklusion zu verbessen, die Selbstbestimmung und Autonomie und die individuelle Hilfegestaltung bei einheitlicher Bedarfsermittlung zu gewährleisten, spielte hier auch das Bestreben, die Kostensteigerungen in der Eingliederungshilfe zu begrenzen, eine nicht unwesentliche Rolle. Die praktische Umsetzung dieses Gesetzes erweist sich als problematisch und oft zum Nachteil insbesondere schwer psychisch kranker Menschen.
Bei unserem Netzwerktreffen Nord 2025 werden die konkreten Auswirkungen der genannten Gesetze für die betroffenen Menschen und die Aufgabenwahrnehmung der sozialpsychiatrischen Dienste in drei Inputvorträgen dargestellt und die Handlungsmöglichkeiten der SpDi in vier Workshops diskutiert.
Programm
09:30 Uhr | Ankommen und Anmeldung |
10:00 Uhr | Begrüßung und Infos aus dem Netzwerk |
10:15 Uhr | Gut gemeint ist nicht immer gut – Rechtliche Grundlagen und deren Auswirkungen Klaus Petzold, Sozialpsychiatrischer Dienst Ostholstein |
12:15 Uhr | Kaffeepause |
12:30 Uhr | SpDi reloaded – alte Aufgaben, neue Rahmen, gleiche Menschen Prof. Dr. Stephan Dettmers, Institutsleitung ISAL – Soziale Arbeit im Lebensverlauf und Professor Ostschweizer Fachhochschule OST, St. Gallen, DVSG-Vorsitzender |
13:30 Uhr | Mittagspause |
14:15 Uhr | Workshopphase inkl. Kaffeepause Workshop 1 // Psychiatrische Versorgung im Verbund: Ein Praxisbeispiel aus dem Hamburger Süden Workshop 2 // Zusammenarbeit von SpDi und Polizei/LKA: Ein Spannungsfeld zwischen Unterstützung und Gefahrenabwehr Workshop 3 // Erfahrungen aus der Forensik Workshop 4 // Kein Platz für schwerkranke Menschen – wie können gemeinsame Lösungswege gefunden werden |
15:45 Uhr | Ergebnisse |
Moderation
Sven Drotbohm (SpDi Ostholstein) und Detlef Frehse (SpDi Plön)
Fortbildungspunkte
Es wurden Fortbildungspunkte bei der Ärztekammer Hamburg beantragt.
Teilnahmebedingungen
Die Teilnahmegebühr beträgt 40 Euro. Anmeldeschluss ist 7 Tage vor Veranstaltungsdatum. Anmeldungen werden nur über das Anmeldeformular entgegengenommen. Unsere Veranstaltungen finden Sie unter www.gesundheit-nds-hb.de/veranstaltungen. Die Anmeldung ist verbindlich. Reservierungen sind nicht möglich. Mit Ihrer Anmeldung akzeptieren Sie die Teilnahme- und Stornobedingungen und erklären sich zur Zahlung der Teilnahmegebühr bereit. Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie im Anhang der Bestätigungsmail die Rechnung zur Begleichung der Teilnahmegebühr innerhalb von 10 Tagen. Bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn ist eine kostenfreie Stornierung möglich. Folgen Sie hierfür bitte den Schritten in Ihrem Buchungscenter unter dem Punkt »Storno«. Bei späterer Absage, Nichtteilnahme oder technischen Problemen, die nicht in unserem Verantwortungsbereich liegen, erfolgt keine Rückerstattung. Die LVG & AFS behält sich beispielweise im Krankheitsfalle vor, Termine kurzfristig abzusagen und ggf. geeignete Ersatztermine anzubieten. Aus den vorgenannten Punkten ergeben sich keinerlei Rechtsansprüche.
ORGANISATION
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