Bubl – Bundesweite unabhängige Beschwerdestelle für die Lebenshilfe

Frau telefoniert

Bubl – Bundesweite unabhängige Beschwerdestelle für die Lebenshilfe

Die Bundesvereinigung Lebenshilfe setzt sich seit 1958 als Selbsthilfevereinigung, Eltern- und Fachverband für Menschen mit geistiger Behinderung sowie deren Familien ein. In über 500 Orts- und Kreisvereinigungen und 16 Landesverbänden mit mehr als 4.000 Einrichtungen der Lebenshilfe sind ca. 130.000 Mitglieder aktiv.

Seit Herbst 2017 ist bei der LVG & AFS eine unabhängige Beschwerdestelle für die Lebenshilfe angesiedelt. Mit der Einrichtung der Beschwerdestelle verfolgen die Bundesvereinigung Lebenshilfe und die LVG & AFS gemeinsam das Ziel, ein unabhängiges Beschwerdewesen als Instrument der Qualitätskontrolle und Qualitätsentwicklung auszubauen, um die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen sowie deren Angehörigen zu stärken.

Ziele 

Mit der Bubl besteht ein niedrigschwelliges Angebot, welches an das Beschwerdemanagement der Mitgliedsorganisationen der Lebenshilfe auf örtlicher und Landesebene in allen Bundesländern gekoppelt ist. Mit der Bubl wird ein Beitrag zu einer guten und respektvollen Begleitung und Betreuung von Menschen mit Behinderungen geleistet. Hierdurch ist die Möglichkeit gegeben, Beschwerden zu erhalten, die ansonsten den Weg in die Einrichtungen nicht finden.

MAẞNAHMEN

Die Beschwerdestelle nimmt Beschwerden von Menschen mit Behinderungen entgegen. Hierbei liegt der Schwerpunkt bei Menschen mit geistigen Behinderungen. Angehörige, Freunde und Bekannte von Menschen mit Behinderungen sowie angestellte Mitarbeitende aus Lebenshilfe Einrichtungen können das niedrigschwellige Angebot der Beschwerdestelle ebenfalls in Anspruch nehmen.

Die Dialoggruppen können die Beschwerdestelle über verschiedene Kanäle erreichen. Die Möglichkeiten bestehen über eine kostenfreie Telefonnummer, WhatsApp, E-Mail sowie postalisch. Zudem können weitere Informationen über die Bubl Website abgerufen werden.

Die Mitarbeiterin der Bubl nimmt zunächst eine Erstberatung vor, um die Beschwerdeführer:in über die Möglichkeiten der Unterstützung zu informieren. Die Hilfesuchenden können ihr Anliegen schildern und werden daraufhin weitergehend beraten. Nach Möglichkeit werden sie in einem ersten Schritt zu den Möglichkeiten zur selbstständigen Klärung vor Ort informiert. Durch wiederholte (Beratungs-)Gespräche können sie auch hierbei eine Begleitung erhalten, die ihnen während des selbstständigen Beschwerdebearbeitungsprozesses Sicherheit geben soll.

Insofern eine selbstständige Klärung nicht möglich ist, kann die Beschwerdestelle nach Abstimmung mit dem zuständigen Lebenshilfe Landesverband selbst in den Austausch mit dem örtlichen Dienst oder der betreffenden Einrichtung treten und zur Vermittlung beitragen, oder der Landesverband selbst begleitet die Beschwerdebearbeitung vor Ort.

Ein enger Austausch zwischen den Beschwerdeführer:innen, Bubl und den zuständigen Landesverbänden stellt sicher, dass die Beschwerden weiterverfolgt und im Idealfall geeignete Lösungen gefunden werden können.

Die Arbeit der Beschwerdestelle wird von einem Beirat begleitet und regelmäßig reflektiert.

Laufzeit

Start: 01. Oktober 2017

Förderer

Das Projekt wird von der Bundesvereinigung Lebenshilfe e. V. gefördert.

Kooperationspartner:innen

  • Bundesvereinigung Lebenshilfe e. V.
  • Landesverbände der Lebenshilfe