Komm.Care – Kommune gestaltet Pflege in Niedersachsen

Monopoly-Häuser auf einer Landkarte

Komm.Care – Kommune gestaltet Pflege in Niedersachsen

Als Orte der sozialen Daseinsfürsorge nehmen die Kommunen eine besondere Rolle bei der Sicherstellung der pflegerischen Versorgung ein. Ihnen kommt die Aufgabe zu, in der unmittelbaren Wohnumgebung pflegebedürftiger Menschen und in Kooperation mit anderen Akteur:innen die Voraussetzungen für die Sicherstellung der pflegerischen Versorgung zu schaffen. Dabei ist das gemeinsame und abgestimmte Handeln aller Beteiligten auf den Ebenen Bund, Land und Kommune von besonderer Bedeutung. Mit der Novellierung des Niedersächsischen Pflegegesetzes (NPflegeG) soll eine höhere Verbindlichkeit und Verzahnung zwischen Land und Kommunen geschaffen werden, Pflegeberichte zu verfassen und Pflegekonferenzen umzusetzen. Zum kommunalen Strukturaufbau im Handlungsfeld Pflege soll auch das Projekt Komm.Care beitragen.

Ziele

Komm.Care ist an der Schnittstelle der pflegerischen Versorgungsplanung und -gestaltung zwischen dem Land Niedersachsen und den Landkreisen bzw. kreisfreien Städten angesiedelt. Das Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung möchte mit dieser Projektförderung eine bessere Verzahnung beider Ebenen in Bezug auf Pflegefragen erreichen. Die Ziele des Projektes bestehen darin, kommunale Akteur:innen in ihrer Planungs-, Koordinierungs- und Steuerungskompetenz zu stärken. Sie werden darin unterstützt, Rahmenbedingungen zu schaffen und Impulse zu setzen, um eine bedarfsgerechte und wohnortnahe pflegerische Versorgung zu sichern.

MAẞNAHMEN

Komm.Care hält ein Angebot der Beratung, Unterstützung, Qualifizierung und Vernetzung vor, das von der LVG & AFS koordiniert und umgesetzt wird und von allen niedersächsischen Kommunen genutzt werden kann.

Im Niedersächsischen Pflegegesetz (NPflegeG) sind verschiedene Instrumente der pflegerischen Versorgungsplanung festgeschrieben, dazu zählen

  • der Landespflegebericht und die Landespflegekonferenz auf der Landesebene sowie
  • örtliche Pflegeberichte und örtliche Pflegekonferenzen auf der kommunalen Ebene, das heißt in den Landkreisen und kreisfreien Städten.

Obwohl die Möglichkeiten einer verbindlichen Steuerung durch die Kommunen rechtlich beschränkt sind, bestehen hier doch einige Gestaltungsmöglichkeiten: Beispielsweise können die Kommunen über das Erstellen örtlicher Pflegeberichte (§ 3 NPflegeG) die bestehenden Bedarfe erfassen und die Pflegeinfrastruktur daran ausrichten. Bis zum 31. Oktober 2023 müssen alle Landkreise und kreisfreien Städte einen örtlichen Pflegebericht vorlegen. Des Weiteren sollen die Landkreise und kreisfreien Städte im Rahmen von örtlichen Pflegekonferenzen (§ 4 NPflegeG) mindestens alle zwei Jahre moderierende und vernetzende Funktionen übernehmen. Das Projekt trägt insgesamt dazu bei, die Kommunen in dieser Rolle zu stärken und einen Austausch der zuständigen Akteur:innen und Verantwortlichen vor Ort voranzutreiben.

Zur Sicherstellung der pflegerischen Versorgung ist eine Vernetzung und Zusammenarbeit mit angrenzenden Landkreisen und kreisfreien Städten sinnvoll, wenn es darum geht, ähnliche Bedarfe und Interessen, zum Beispiel die Gewährleistung einer Pflegeausbildung vor Ort, gemeinsam zu bewältigen. Mithilfe von interkommunalen Pflegekonferenzen oder anderen interkommunalen Austauschformaten kann die Vernetzung von Kommunen gefördert werden.  

Komm.Care hat zur Wahrnehmung dieser Aufgaben umsetzungsorientierte Arbeits- und Handlungshilfen erarbeitet. Zudem bietet das Projekt entsprechende Workshops und Fortbildungen zum fachlichen und interkommunalen Austausch und zur Qualifizierung an. Außerdem leistet Komm.Care einen Beitrag dazu, dass die Ergebnisse systematischer als bisher für die Planung und Entwicklung von Maßnahmen auf der kommunalen Ebene und der Landesebene genutzt werden können.

Der überwiegende Anteil pflegebedürftiger Menschen lebt Zuhause und wird von Angehörigen versorgt. Angehörige sind stabile Garanten einer häuslichen Versorgung. Mit dem Grundsatz im Pflegeversicherungsgesetz "ambulant vor stationär" soll eine langfristige pflegerische Versorgung im gewohnten sozialen Umfeld ermöglicht werden. Damit das gelingen kann, ist die Unterstützung und Entlastung von pflegenden Angehörigen, beispielsweise durch Beratung, Pflegedienste, Tagespflege und Angebote zur Unterstützung im Alltag (AzUA) von zentraler Bedeutung. Komm.Care unterstützt Akteur:innen und Verantwortliche in den Kommunen bei der Entwicklung und Umsetzung lösungsorientierter Maßnahmen zur Verbesserung der regionalen Versorgungssituation.

Einmal jährlich wird im Rahmen von Komm.Care eine Landespflegekonferenz organisiert und durchgeführt, um die Vernetzung aller Akteur:innen auf der kommunalen und der Landesebene anzuregen.

Interessierte Landkreise und kreisfreie Städte können jederzeit Kontakt zu Komm.Care aufnehmen. Schreiben Sie gerne eine E-Mail an Komm.care@gesundheit-nds.de - Wir freuen uns auf Sie!

Laufzeit

01.02.2019 - 28.02.2022, 01.03.2022 - 28.02.2025

Förderer

Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung

Kooperationspartner

  • Vertreter:innen aller niedersächsischen Kommunen
  • Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung
  • Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände Niedersachsens