Fortbildung zum / zur Demenzbeauftragten im Krankenhaus
Mit dem demografischen Wandel steigt die Zahl älterer Patient:innen – und damit auch der Anteil von Menschen mit demenziellen Einschränkungen. Besonders im Akut- und Rehabilitationsbereich stellt der steigende Versorgungsbedarf neue Anforderungen an das Personal sowie an die organisatorische Gestaltung von Krankenhäusern. Eine demenzsensible Ausrichtung der Versorgungsstrukturen wird daher immer wichtiger.

Ein Klinikaufenthalt stellt für Menschen mit Demenz häufig eine belastende und krisenhafte Situation dar – sei es in der Akutklinik, der Geriatrie oder der Rehabilitation. Ungewohnte Abläufe, fremde Umgebungen und neue Bezugspersonen können zu Orientierungslosigkeit, Angst, Stress und herausforderndem Verhalten führen. Diese demenzbedingten Besonderheiten erschweren oftmals die pflegerische, medizinische und therapeutische Versorgung und führen zu Komplikationen. Durch die Umsetzung demenzsensibler Konzepte können Krankenhäuser jedoch maßgeblich zur Verbesserung der Versorgung und Begleitung von Patient:innen mit Demenz und ihren Angehörigen beitragen.
Ein wichtiger Schritt dazu ist die Einführung von Demenzbeauftragten. Mit der Neufassung des Niedersächsischen Krankenhausgesetzes (NKHG) sind seit dem 1. Juli 2023 alle Krankenhäuser dazu verpflichtet, mindestens eine:n Demenzbeauftragte:n vorzuhalten. Auch in anderen Bundesländern wächst das Bewusstsein für die Notwendigkeit angepasster Versorgungsstrukturen. Demenzbeauftragte unterstützen die Ausrichtung der Versorgung an den Bedürfnissen von Menschen mit Demenz und tragen dazu bei, eine ganzheitliche und sensible Betreuung zu ermöglichen. Dafür beraten sie u.a. Patient:innen, Angehörige sowie medizinisches und pflegerisches Personal – und fördern so Vertrauen und Verständigung im Behandlungsalltag.
Teilnehmende
Diese Fortbildung soll Demenzbeauftragte anleiten und dazu befähigen, ihre Rolle und die damit einhergehenden Aufgaben im Krankenhaus im Sinne einer demenzsensiblen Gesundheitsversorgung zu erfüllen. Angesprochen sind Ehrenamtliche oder Mitarbeitende, die im Rahmen ihrer Tätigkeit eine koordinierende und beratende Aufgabe als Demenzbeauftragte:r neu wahrnehmen und ausbauen möchten und darüber hinaus alle Interessierten. Die Fortbildung richtet sich an die unterschiedlichen Funktionsbereiche und Fachdisziplinen in der Gesundheitsversorgung aus Pflegeberufen, Ärzteschaft, Qualitätsmanagement, Sozialdienst oder Überleitungs- und Entlassungsmanagement.
Empfehlung Tandembildung
Für eine erfolgreiche Umsetzung von Maßnahmen und Projekten wird die Teilnahme von zwei Mitarbeitenden aus einer Einrichtung empfohlen. Die Bildung von Tandems hat den Vorteil eine gegenseitige Vertretung gewährleisten zu können und bei Ausfall einer der beiden Tandempartner:innen die Weiterführung von Maßnahmen nicht zu gefährden. Idealerweise arbeiten beide Teilnehmenden in unterschiedlichen Bereichen.
Struktur der Fortbildung
Das Curriculum für die Fortbildung zur/m Demenzbeauftragten im Krankenhaus wurde von der LVG & AFS Niedersachsen Bremen e. V. evaluiert und von der Alzheimer Gesellschaft Niedersachsen veröffentlicht. In Anlehnung an die nationale Demenzstrategie und die Novellierung des NKHG wurden die Module angepasst und erweitert.
Die einzelnen Module finden in Blöcken im Zeitraum von Januar bis Juni 2026 statt.
Modul 1 Demenz und Delir
Modul 2 (Selbst-) Wahrnehmung
Modul 3 Demenzgerechte Ansätze
Modul 4 Verstehen und Annehmen
Modul 5 Menschen mit demenziellen Einschränkungen im Krankenhaus
Modul 6 Kontakt und Umgang mit demenziell eingeschränkten Patientinnen und Patienten
Modul 7 Angehörigenarbeit
Modul 8 Hospitation und Praxisreflektion
Modul 9 Zusammenarbeit im interprofessionellen Team
Hospitation
Im Rahmen der Fortbildung sollen die Teilnehmenden eine viertägige Hospitation in einer demenzspezifischen Einrichtung ihrer Wahl absolvieren. Dabei soll das theoretisch erworbene Wissen in der Praxis vertieft werden. Der Zeitpunkt der viertägigen Hospitation ist von den Teilnehmenden innerhalb der Fortbildung selbst festzulegen. Mögliche Einrichtungen sind spezielle Abteilungen in Krankenhäusern mit Demenzprojekten, Pflegeeinrichtungen mit demenzspezifischem Gesamtkonzept, ambulante Angebote für Menschen mit Demenz, Beratungsdienste oder Bildungseinrichtungen. Eine Liste mit möglichen Einrichtungen zur Hospitation stellen wir Ihnen unterstützend zur Verfügung.
Reflexionstreffen
Sechs Monaten nach Beendigung der Fortbildung werden die Teilnehmenden zu einem gemeinsamen Treffen eingeladen, das dem Erfahrungsaustausch dienen soll und die Möglichkeit einer Netzwerkbildung eröffnet.
Abschlussarbeit
Die Teilnehmenden erarbeiten einzeln oder im Tandem Abschlussarbeiten in Form eines eigenen Projektkonzeptes. Diese werden im Rahmen eines kollegialen Austauschs vorgestellt. Abschließend erhalten die Teilnehmenden ein Zertifikat über der Teilnahme an der Fortbildung.
Vorrausetzungen für eine erfolgreiche Projektentwicklung
- Unterstützung des Projektes durch Vorgesetzte
- Abstimmung von mit der Demenzbeauftragung verbunden Maßnahmen mit den Unternehmenszielen
- Angemessene Freistellung und Bereitstellung geeigneter Ressourcen für die Umsetzung von Maßnahmen
- Finanzielle und materielle Ressourcen für die Umsetzung von Projekten
Termine
Block I | 12. – 14.01.2026, Präsenz* 26. – 27.01.2026, Online via Zoom** |
Block II | 23. – 25.02.2026, Präsenz* 16. – 17.03.2026, Online via Zoom** |
Block III | 06. – 08.05.2026, Präsenz* 18. – 19.05.2026, Online via Zoom** |
Block IV | 09.06.2026, Online via Zoom** 11.06.2026, Präsenz* |
*LVG & AFS Nds. HB e. V.
Schillerstraße 32, 30159 Hannover
Anfahrt
Die nächstgelegene(n) Haltestelle(n) des ÖPNV sind: Hannover Hauptbahnhof oder Kröpke.
Der Veranstaltungsort ist barrierefrei.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass Reise- und Übernachtungskosten nicht in den Teilnahmegebühren inkludiert sind und eigenständig getragen werden müssen.
**Für die Teilnahme benötigen Sie ein digitales Endgerät mit Mikrofon und Kamera.
Fortbildungspunkte
Für diese Fortbildung werden 20 Fortbildungspunkte von der Registrierung beruflich Pflegender anerkannt.
Teilnahmebedingungen
Die Teilnahmegebühr beträgt 1990 Euro. Anmeldeschluss ist 7 Tage vor Veranstaltungsdatum. Anmeldungen werden nur über das Anmeldeformular entgegengenommen. Unsere Veranstaltungen finden Sie unter www.gesundheit-nds-hb.de/veranstaltungen. Die Anmeldung ist verbindlich. Reservierungen sind nicht möglich. Mit Ihrer Anmeldung akzeptieren Sie die Teilnahme- und Stornobedingungen und erklären sich zur Zahlung der Teilnahmegebühr bereit. Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie im Anhang der Bestätigungsmail die Rechnung zur Begleichung der Teilnahmegebühr innerhalb von 10 Tagen. Spätestens 24 Stunden vor Veranstaltungsbeginn stehen Ihnen die Zugangsdaten in Ihrem Buchungscenter (Link in der Bestätigungsmail) unter dem Punkt »Infos« zur Verfügung. Bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn ist eine kostenfreie Stornierung möglich. Folgen Sie hierfür bitte den Schritten in Ihrem Buchungscenter unter dem Punkt »Storno«. Bei späterer Absage, Nichtteilnahme oder technischen Problemen, die nicht in unserem Verantwortungsbereich liegen, erfolgt keine Rückerstattung. Die LVG & AFS behält sich beispielweise im Krankheitsfalle vor, Termine kurzfristig abzusagen und ggf. geeignete Ersatztermine anzubieten. Aus den vorgenannten Punkten ergeben sich keinerlei Rechtsansprüche.
ORGANISATION
Landesvereinigung für Gesundheit und Akademie für Sozialmedizin Niedersachsen Bremen e. V.
(LVG & AFS Nds. HB e. V.)
Tel.: 0511 / 388 11 89 - 0
Fax: 0511 / 388 11 89 - 31
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Internet: www.gesundheit-nds-hb.de
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