Fortbildung zum / zur Demenzbeauftragten im Krankenhaus
In Deutschland lebten Ende des Jahres 2021 knapp 1,8 Mio. Menschen mit Demenz. Im selben Jahr gab es rund 440.000 Neuerkrankungen, was in etwa 1.200 Neuerkrankungen pro Tag entspricht (Deutsche Alzheimer Gesellschaft, 2022).
Im Vergleich zu den Vorjahren nimmt die Anzahl von Menschen mit Demenz weiter zu. Schon heute behandeln Krankenhäuser vielfach Menschen mit Demenz. Dabei ist die demenzielle Erkrankung oft nur eine Nebendiagnose und nicht der Grund für die Einweisung.
Vor dem Hintergrund einer deutlichen Zunahme von älteren und hochaltrigen Patient:innen und dem damit einhergehenden Anstieg derjenigen mit demenziellen Einschränkungen im Akut- und Rehabilitationsbereich sind besondere Anforderungen an das Personal und die organisatorische sowie architektonische Gestaltung von Krankenhäusern gerichtet.
Für Menschen mit demenziellen Einschränkungen lösen die Verlegung und der Aufenthalt in der akutklinischen, geriatrischen oder rehabilitativen Versorgung nahezu immer eine stressverursachende und krisenhafte Lebenssituation aus. Demenzbedingte Einschränkungen und Verhaltensweisen können sich erschwerend auf die pflegerische Versorgung und Durchführung der ärztlichen und therapeutischen Behandlung auswirken. Krankenhäuser können die Versorgung und Begleitung von Menschen mit Demenz und ihren Angehörigen durch die Sensibilisierung des gesamten Personals sowie demenzsensible Konzepte verbessern.
Ein erster Schritt dazu ist die Einführung von Demenzbeauftragten, die abgestimmte Projekte fördern, gezielte Maßnahmen ergreifen, und somit demenzsensible Strukturen nachhaltig verankern können. Mit der Neufassung des Niedersächsischen Krankenhausgesetzes (NKHG) sind seit dem 1. Juli 2023 alle Krankenhäuser dazu verpflichtet, mindestens eine:n Demenzbeauftragte:n vorzuhalten. Die Demenzbeauftragten sollen dazu beitragen die Versorgung in den Krankenhäusern an den Bedarfen der Demenzbetroffenen zu orientieren und diese somit ganzheitlich und demenzsensibel auszurichten und sicherzustellen. Dafür sollen die Demenzbeauftragten unter anderem Patient:innen und ihre Zu- und Angehörigen sowie medizinisches und pflegerisches Personal unterstützen und beraten und das Vertrauen untereinander fördern.
Die Fortbildung soll Demenzbeauftragte anleiten und dazu befähigen, ihre Rolle und die damit einhergehenden Aufgaben im Krankenhaus im Sinne einer demenzsensiblen Gesundheitsversorgung zu erfüllen. Angesprochen sind Ehrenamtliche oder Mitarbeitende, die im Rahmen ihrer Tätigkeit eine koordinierende und beratende Aufgabe als Demenzbeauftragte:r wahrnehmen und ausbauen möchten. Die Fortbildung richtet sich an die unterschiedlichen Funktionsbereiche und Fachdisziplinen in der Gesundheitsversorgung aus Pflegeberufen, Ärzteschaft, Qualitätsmanagement, Sozialdienst oder Überleitungs- und Entlassungsmanagement.
Das Curriculum für die Fortbildung zur/m Demenzbeauftragten im Krankenhaus wurde von der LVG & AFS Niedersachsen Bremen e.V. evaluiert und von der Deutschen Alzheimer Gesellschaft e. V. veröffentlicht. In Anlehnung an die nationale Demenzstrategie und die Novellierung des NKHG wurden die Module angepasst und erweitert.
Die modulare Fortbildung soll die Teilnehmenden qualifizieren
- Konzepte zur Verbesserung der Versorgungssituation zu entwickeln und umzusetzen
- für andere Mitarbeitende im Krankenhaus eine Basisfortbildung anzubieten und
- qualitätssichernde Maßnahmen zu ergreifen
Struktur der Fortbildung
Die einzelnen Module finden in Blöcken im Zeitraum von Januar bis Juni 2025 an größtenteils aufeinanderfolgenden Tagen statt.
Modul 1 Demenz und Delir
Modul 2 (Selbst-) Wahrnehmung
Modul 3 Demenzgerechte Ansätze
Modul 4 Verstehen und Annehmen
Modul 5 Menschen mit demenziellen Einschränkungen im Krankenhaus
Modul 6 Kontakt und Umgang mit demenziell eingeschränkten Patientinnen und Patienten
Modul 7 Angehörigenarbeit
Modul 8 Hospitation und Praxisreflektion
Modul 9 Zusammenarbeit im interprofessionellen Team
Hospitation
Im Rahmen der Fortbildung sollen die Teilnehmenden eine viertägige Hospitation in einer demenzspezifischen Einrichtung ihrer Wahl absolvieren. Dabei soll das theoretisch erworbene Wissen in der Praxis vertieft werden. Mögliche Einrichtungen sind spezielle Abteilungen in Krankenhäusern mit Demenzprojekten, Pflegeeinrichtungen mit demenzspezifischem Gesamtkonzept, ambulante Angebote für Menschen mit Demenz, Beratungsdienste oder Bildungseinrichtungen. Eine Liste mit möglichen Einrichtungen zur Hospitation stellen wir Ihnen unterstützend zur Verfügung.
Der Zeitpunkt der viertägigen Hospitation ist von den Teilnehmenden innerhalb der Fortbildung selbst festzulegen.
Reflexionstreffen
Nach sechs Monaten werden die Teilnehmenden zu einem gemeinsamen Treffen eingeladen, das dem Erfahrungsaustausch dienen soll und die Möglichkeit einer Netzwerkbildung eröffnet.
Teilnehmende
Die Fortbildung richtet sich an Personen, die im Rahmen ihrer Tätigkeit koordinierende und beratende Aufgaben als Demenzbeauftragte:r wahrnehmen und ausbauen möchten. Das Angebot richtet sich an alle im Krankenhaus Tätigen und darüber hinaus alle Interessierten.
Fortbildungspunkte: Für diese Fortbildung werden 20 Fortbildungspunkte anerkannt.
Empfehlung: Tandembildung!
Für eine erfolgreiche Umsetzung von Maßnahmen und Projekten wird die Teilnahme von zwei Mitarbeitenden aus einer Einrichtung empfohlen. Die Bildung von Tandems hat den Vorteil eine gegenseitige Vertretung gewährleisten zu können und bei Ausfall einer der beiden Tandempartner:innen die Weiterführung von Maßnahmen nicht zu gefährden. Idealerweise arbeiten beide Teilnehmenden in unterschiedlichen Bereichen.
Abschlussarbeit
Die Teilnehmenden erarbeiten einzeln oder in Kleingruppen Abschlussarbeiten in Form eines eigenen Projektkonzeptes. Diese werden im Plenum und vor den Fortbildungsverantwortlichen vorgestellt. Abschließend erhalten die Teilnehmenden ein Zertifikat über der Teilnahme an der Fortbildung.
VORRAUSETZUNG FÜR EINE ERFOLGREICHE PROJEKTENTWICKLUNG
I. Unterstützung des Projektes durch Vorgesetzte
II. Abstimmung von mit der Demenzbeauftragung verbunden Maßnahmen mit den
Unternehmenszielen
III. Angemessene Freistellung und Bereitstellung geeigneter Ressourcen für die
Umsetzung von Maßnahmen
IV. Finanzielle und materielle Ressourcen für die Umsetzung von Projekten
Terminübersicht
Block I | |
13. Januar 2025 | Schillerstraße 32, 30159 Hannover |
14. Januar 2025 10:00 - 17:00 Uhr | Schillerstraße 32, 30159 Hannover |
15. Januar 2025 10:00 - 17:00 Uhr | Schillerstraße 32, 30159 Hannover |
03. Februar 2025 09:00 - 16:00 Uhr | Digital über Zoom |
04. Februar 2025 09:00 - 16:00 Uhr | Digital über Zoom |
Block II | |
10. März 2025 10:00 - 17:00 Uhr | Schillerstraße 32, 30159 Hannover |
11. März 2025 10:00 - 17:00 Uhr | Schillerstraße 32, 30159 Hannover |
12. März 2025 10:00 - 17:00 Uhr | Schillerstraße 32, 30159 Hannover |
31. März 2025 | Digital über Zoom |
01. April 2025 09:00 - 16:00 Uhr | Digital über Zoom |
Block III | |
22. April 2025 | Digital über Zoom |
23. April 2025 | Digital über Zoom |
26. Mai 2025 | Schillerstraße 32, 30159 Hannover |
27. Mai 2025 | Schillerstraße 32, 30159 Hannover |
28. Mai 2025 | Schillerstraße 32, 30159 Hannover |
Block IV - Projektabschluss | |
17. Juni 2025 | Digital über Zoom |
19. Juni 2025 | Schillerstraße 32, 30159 Hannover |
Eine viertägige Hospitation ist eigenverantwortlich zu planen und durchzuführen. |
Teilnahmebedingungen
Die Teilnahmegebühr beträgt 1.990 Euro pro Person. Anmeldungen werden nur schriftlich über das Anmeldeformular entgegengenommen. Unsere Veranstaltungen finden Sie unter www.gesundheit-nds-hb.de/veranstaltungen. Die Anmeldung ist verbindlich. Reservierungen sind nicht möglich. Mit Ihrer Anmeldung akzeptieren Sie die Teilnahme- und Stornobedingungen und erklären sich zur Zahlung der Teilnahmegebühr bereit. Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie im Anhang der Bestätigungsmail die Rechnung zur Begleichung der Teilnahmegebühr innerhalb von 10 Tagen. Eine Ratenzahlung ist nach Vereinbarung möglich. Bitte sprechen Sie uns hierfür im Bedarfsfall an. Spätestens 24 Stunden vor Veranstaltungsbeginn der digitalen Termine stehen Ihnen die Zugangsdaten in Ihrem Buchungscenter (Link in der Bestätigungsmail) unter dem Punkt »Infos« zur Verfügung. Bei Stornierung bis zum 13. Dezember 2024 werden 500 Euro Stornogebühren in Rechnung gestellt. Bei späteren Absagen oder Nichterscheinen wird die volle Fortbildungsgebühr berechnet. Stornogebühren entfallen lediglich bei verbindlicher Nennung einer vertretenden Person, die unter Anerkennung der Teilnahmebedingungen zeitgleich angemeldet wird. Folgen Sie hierfür bitte den Schritten in Ihrem Buchungscenter unter dem Punkt »Storno«. Bei späterer Absage, Nichtteilnahme oder technischen Problemen, die nicht in unserem Verantwortungsbereich liegen, erfolgt keine Rückerstattung. Die LVG & AFS behält sich beispielweise im Krankheitsfalle vor, Termine kurzfristig abzusagen und geeignete Ersatztermine anzubieten. Aus den vorgenannten Punkten ergeben sich keinerlei Rechtsansprüche.
ORGANISATION
Landesvereinigung für Gesundheit und Akademie für Sozialmedizin Niedersachsen Bremen e. V. (LVG & AFS Nds. HB e. V.)
Tel.: 0511 / 388 11 89 - 0
Fax: 0511 / 388 11 89 - 31
E-Mail: info@gesundheit-nds-hb.de
Internet: www.gesundheit-nds-hb.de
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