Wie ambulante Pflegeleistungen in Niedersachsen abgerechnet werden
Die Abrechnung ambulanter Pflegeleistungen ist komplex: Leistungen der Pflegeversicherung werden sowohl nach Leistungskomplexen als auch nach Zeit abgerechnet. Hinzu kommen der Entlastungsbetrag nach § 45b SGB XI, die Verhinderungspflege sowie weitere Leistungen der Krankenversicherung. Nicht immer werden dabei alle fachlich sinnvollen oder notwendigen Maßnahmen von den Kassen übernommen.
Die Online-Fortbildung vermittelt einen praxisnahen Überblick über die Abrechnungssystematik ambulanter Leistungen in Niedersachsen. Es werden die wichtigsten Leistungsarten, ihre Abgrenzung sowie typische Missverständnisse und Grauzonen in der Beratung erläutert.
Ziele des Seminars
Die Teilnehmenden sollen
- Abrechnungsformen wie Leistungskomplexe und zeitbezogene Leistungen einordnen können,
- Entlastungsbetrag und Verhinderungspflege sachgerecht abgrenzen,
- typische Beratungs- und Abrechnungsprobleme erkennen,
- Ratsuchende verständlich und sicher zu Leistungsansprüchen beraten können.
Weitere Informationen
Arbeitsweise
Fachlicher Input und Austausch, Beantwortung individueller Fragen
Teilnehmende
Die Online-Fortbildung richtet sich vor allem an Beratungskräfte in Pflegestützpunkten und anderen Beratungsstellen.
Dozent
Andreas Heiber, Unternehmensberater, Fachbuchautor
Fortbildungspunkte
Diese Fortbildung ist geeignet für die jährliche Fortbildungspflicht für Pflegefachkräfte.
Im Rahmen der Registrierung beruflich Pflegender können für diese Veranstaltung 4 Fortbildungspunkte anerkannt werden.
Teilnahmebedingungen
Die Teilnahmegebühr beträgt 99 Euro. Anmeldeschluss ist 3 Tage vor Veranstaltungsdatum. Anmeldungen werden nur über das Anmeldeformular entgegengenommen. Unsere Veranstaltungen finden Sie unter www.gesundheit-nds-hb.de/veranstaltungen. Die Anmeldung ist verbindlich. Reservierungen sind nicht möglich. Mit Ihrer Anmeldung akzeptieren Sie die Teilnahme- und Stornobedingungen und erklären sich zur Zahlung der Teilnahmegebühr bereit. Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie im Anhang der Bestätigungsmail die Rechnung zur Begleichung der Teilnahmegebühr innerhalb von 10 Tagen. Spätestens 24 Stunden vor Veranstaltungsbeginn stehen Ihnen die Zugangsdaten in Ihrem Buchungscenter (Link in der Bestätigungsmail) unter dem Punkt »Infos« zur Verfügung. Bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn ist eine kostenfreie Stornierung möglich. Folgen Sie hierfür bitte den Schritten in Ihrem Buchungscenter unter dem Punkt »Storno«. Bei späterer Absage, Nichtteilnahme oder technischen Problemen, die nicht in unserem Verantwortungsbereich liegen, erfolgt keine Rückerstattung. Die LVG & AFS behält sich beispielsweise im Krankheitsfalle vor, Termine kurzfristig abzusagen und ggf. geeignete Ersatztermine anzubieten. Aus den vorgenannten Punkten ergeben sich keinerlei Rechtsansprüche.
Die Verwendung Ihrer Daten für eigene werbliche Zwecke für ähnliche Waren und Dienstleistungen ist nicht ausgeschlossen. Das bedeutet, dass wir Ihnen gerne weitere Veranstaltungshinweise aus unserem Programm zusenden möchten. Sie können der Verwendung Ihrer Kontaktdaten für diesen Zweck aber selbstverständlich jederzeit widersprechen.
ORGANISATION
Landesvereinigung für Gesundheit und Akademie für Sozialmedizin Niedersachsen Bremen e. V.
(LVG & AFS Nds. HB e. V.)
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Fax: 0511 / 388 11 89 - 31
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