Begutachtungsinstrument (BI) in der sozialen Betreuung
Das Begutachtungsinstrument (BI) in der Pflege rückt die Selbstständigkeit der pflegebedürftigen Person in den Mittelpunkt. Im Rahmen der Pflegegradeinstufung werden dabei körperliche, kognitive und psychische Aspekte systematisch erfasst und bewertet.
Die gewonnenen Erkenntnisse aus dieser Begutachtung sind nicht nur für die pflegerische Versorgung von zentraler Bedeutung, sondern erweisen sich darüber hinaus als besonders wertvoll für die soziale Betreuung. Denn das BI bildet nicht nur die pflegerischen Bedarfe ab, sondern zeigt darüber hinaus konkrete Potenziale auf – etwa in der Gestaltung des Tagesablaufs, bei der Planung von Beschäftigungsangeboten oder bei der Förderung individueller Interessen. Diese Aspekte können gezielt und bedarfsgerecht in die Betreuungsplanung einfließen und so die Lebensqualität der Pflegebedürftigen nachhaltig verbessern.
Inhalte
- Begutachtungsinstrument – Anteile für die Betreuung
- Modul 1 – Mobilität
- Modul 2 – kognitive und kommunikative Fähigkeiten
- Modul 3 – Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
- Modul 4 – Selbstversorgung
- Erfassung der Betreuungsmöglichkeiten mit Hilfe des BI
- Dokumentation (allgemein und SIS)
- Angebotsgestaltung für die soziale Betreuung
Weitere Informationen
Arbeitsweise
Input, Fallbeispiele, Austausch und Diskussion
Teilnehmende
Pflege- und Betreuungskräfte, sowie alle Interessierte
Dozentin
Bettina Kasper, Dipl. Sozialwirtin, Dipl. Pflegepädagogin, Systemischer Coach, Mediatorin
Fortbildungspunkte
Diese Fortbildung ist geeignet für die jährliche Fortbildungspflicht für Pflegefachkräfte.
Diese Fortbildung entspricht den Anforderungen der Betreuungskräfte-Richtlinien (16 Stunden) gemäß § 53b SGB XI (ehemals § 53c) in der jeweils gültigen Fassung.
Im Rahmen der Registrierung beruflich Pflegender können für diese Veranstaltung 5 Fortbildungspunkte anerkannt werden.
Teilnahmebedingungen
Die Teilnahmegebühr beträgt 129 Euro. Anmeldeschluss ist 3 Tage vor Veranstaltungsdatum. Anmeldungen werden nur über das Anmeldeformular entgegengenommen. Unsere Veranstaltungen finden Sie unter www.gesundheit-nds-hb.de/veranstaltungen. Die Anmeldung ist verbindlich. Reservierungen sind nicht möglich. Mit Ihrer Anmeldung akzeptieren Sie die Teilnahme- und Stornobedingungen und erklären sich zur Zahlung der Teilnahmegebühr bereit. Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie im Anhang der Bestätigungsmail die Rechnung zur Begleichung der Teilnahmegebühr innerhalb von 10 Tagen. Spätestens 24 Stunden vor Veranstaltungsbeginn stehen Ihnen die Zugangsdaten in Ihrem Buchungscenter (Link in der Bestätigungsmail) unter dem Punkt »Infos« zur Verfügung. Bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn ist eine kostenfreie Stornierung möglich. Folgen Sie hierfür bitte den Schritten in Ihrem Buchungscenter unter dem Punkt »Storno«. Bei späterer Absage, Nichtteilnahme oder technischen Problemen, die nicht in unserem Verantwortungsbereich liegen, erfolgt keine Rückerstattung. Die LVG & AFS behält sich beispielsweise im Krankheitsfalle vor, Termine kurzfristig abzusagen und ggf. geeignete Ersatztermine anzubieten. Aus den vorgenannten Punkten ergeben sich keinerlei Rechtsansprüche.
Die Verwendung Ihrer Daten für eigene werbliche Zwecke für ähnliche Waren und Dienstleistungen ist nicht ausgeschlossen. Das bedeutet, dass wir Ihnen gerne weitere Veranstaltungshinweise aus unserem Programm zusenden möchten. Sie können der Verwendung Ihrer Kontaktdaten für diesen Zweck aber selbstverständlich jederzeit widersprechen.
ORGANISATION
Landesvereinigung für Gesundheit und Akademie für Sozialmedizin Niedersachsen Bremen e. V.
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