Hybrid-Fortbildung
15. Dezember 202516. Dezember 2025

30-stündige Qualifizierung – Angebote zur Unterstützung im Alltag nach § 45a Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 SGB XI (Bremen)

Die 30-stündige Qualifizierung „Angebote zur Unterstützung im Alltag“ nach § 45a Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 SGB XI, befähigt Unterstützungskräfte in Bremen, haushaltsnahe und alltagsunterstützende Dienste anzubieten und mit Pflegekassen abzurechnen.

Anmeldung

Angebote zur Unterstützung im Alltag (AzUA) sollen pflegebedürftige Personen bei der Bewältigung ihres Alltags im häuslichen Umfeld unterstützen und begleiten. Die Hilfen, erbracht durch anerkannte Angebote nach § 45a Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 SGB XI, tragen dazu bei, pflegebedürftigen Personen möglichst lange einen Verbleib in ihrer häuslichen Umgebung zu ermöglichen, ihre sozialen Kontakte aufrechtzuerhalten und den Alltag mit Unterstützung zu bewältigen.
Für die Teilnahme sind keine Pflegevorkenntnisse erforderlich. Für die Anerkennung bei der Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz Bremen sind ein Führungszeugnis und ein Erste-Hilfe-Kurs nötig, der nicht Teil der Schulung ist.

Weitere Informationen

Arbeitsweise
Fachlicher Input, praktische Übungen, Fallbeispiele, kollegialer Austausch

Teilnehmende
Alle gewerblichen Anbietenden mit ihren Mitarbeitenden in Bremen, die eine Anerkennung nach § 45a Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 SGB XI anstreben

Dozentinnen
Olga Hertzfeldt, Gerontopsychiatrische Fachkraft, Betreuungsassistentin nach § 53c, Zertifizierte Gedächtnistrainerin
Nicola Mende, exam. Krankenschwester, Alltagsbetreuerin, Dozentin für die sozial-pflegerische Ausbildung

Zeit und Ort
05. Dezember 2025, 10:00 bis 16:00 Uhr, Bremen*,
08. Dezember 2025, 14:00 bis 18:00 Uhr, Online via Zoom,
09. Dezember 2025, 14:00 bis 18:00 Uhr, Online via Zoom,
16. Dezember 2025, 14:00 bis 18:00 Uhr, Online via Zoom,

12 Stunden aufgetragene Selbstlernzeit außerhalb der Unterrichtseinheiten.

*Herdentorsteinweg 37, 28195 Bremen

Teilnahmebedingungen

Die Teilnahmegebühr beträgt 355 Euro. Anmeldeschluss ist 7 Tage vor Veranstaltungsdatum. Anmeldungen werden nur über das Anmeldeformular entgegengenommen. Unsere Veranstaltungen finden Sie unter www.gesundheit-nds-hb.de/veranstaltungen. Die Anmeldung ist verbindlich. Reservierungen sind nicht möglich. Mit Ihrer Anmeldung akzeptieren Sie die Teilnahme- und Stornobedingungen und erklären sich zur Zahlung der Teilnahmegebühr bereit. Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie im Anhang der Bestätigungsmail die Rechnung zur Begleichung der Teilnahmegebühr innerhalb von 10 Tagen. Spätestens 24 Stunden vor Veranstaltungsbeginn stehen Ihnen die Zugangsdaten in Ihrem Buchungscenter (Link in der Bestätigungsmail) unter dem Punkt »Infos« zur Verfügung. Bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn ist eine kostenfreie Stornierung möglich. Folgen Sie hierfür bitte den Schritten in Ihrem Buchungscenter unter dem Punkt »Storno«. Bei späterer Absage, Nichtteilnahme oder technischen Problemen, die nicht in unserem Verantwortungsbereich liegen, erfolgt keine Rückerstattung. Die LVG & AFS behält sich beispielweise im Krankheitsfalle vor, Termine kurzfristig abzusagen und ggf. geeignete Ersatztermine anzubieten. Aus den vorgenannten Punkten ergeben sich keinerlei Rechtsansprüche.

Die Verwendung Ihrer Daten für eigene werbliche Zwecke für ähnliche Waren und Dienstleistungen ist nicht ausgeschlossen. Das bedeutet, dass wir Ihnen gerne weitere Veranstaltungshinweise aus unserem Programm zusenden möchten. Sie können der Verwendung Ihrer Kontaktdaten für diesen Zweck aber selbstverständlich jederzeit widersprechen.

ORGANISATION

Landesvereinigung für Gesundheit und Akademie für Sozialmedizin Niedersachsen Bremen e. V.
(LVG & AFS Nds. HB e. V.)
Tel.: 0511 / 388 11 89 - 0
Fax: 0511 / 388 11 89 - 31
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