Fortbildung
18. September 202327. September 2023

30-stündige Qualifizierung – Angebote zur Unterstützung im Alltag

nach § 45a Abs. 1 SGB XI

Alltagsunterstützer:innen werden dringend gesucht. Einsatzkräfte zur Unterstützung im Alltag können als Arbeitnehmende aber auch als Selbstständige tätig werden. 

Die Qualifizierung nach § 45a SGB XI befähigt Betriebe und Privatpersonen diese haushaltsnahen Dienstleistungen und/oder alltagsunterstützende Dienste anzubieten und über die gesetzlichen Pflegekassen/privaten Pflegversicherungen abzurechnen. Zielgruppe von Angeboten zur Unterstützung im Alltag sind pflegebedürftige Menschen und ihre pflegenden An- und Zugehörigen.

Anmeldung
Papierfigürchen

Alle Veranstaltungstage

18. September 2023
19. September 2023
20. September 2023
27. September 2023

Die Veranstaltungen finden jeweils von 10:00 bis 17:00 Uhr statt.

Die drei zusammenhängenden Tage (18. September bis 20. September) sind als Bildungsurlaub in Niedersachsen anerkannt.

Einsatzbereich

Angebote zur Unterstützung im Alltag (AzUA) sollen pflegende Angehörige entlasten und pflegebedürftige Personen bei der Bewältigung ihres Alltags im häuslichen Umfeld unterstützen und begleiten. Die Hilfen, die bislang ausschließlich durch juristische Personen und Personengesellschaften erbracht wurden, tragen mit dazu bei, pflegebedürftigen Personen möglichst lange einen Verbleib in ihrer häuslichen Umgebung zu ermöglichen, ihre sozialen Kontakte aufrechtzuerhalten und den Alltag mit Unterstützung zu bewältigen.

Die Angebote richten sich an den Bedarfen der Menschen mit Pflegebedarf sowie ihren An- und Zugehörigen aus. Folgende Leistungen können im Rahmen von AzUA nach § 45 a, b Abs. 1 SGB XI erbracht werden:

  • Einzelbetreuung von pflegebedürftigen Personen
    stunden- oder tageweise, Freizeitgestaltung, Biographiearbeit und Gedächtnistraining
  • Gruppenbetreuung von pflegebedürftigen Personen
    gemeinsame Aktivitäten, z. B. Singen und Basteln, in geeigneten Räumlichkeiten
  • Entlastungsangebote für Pflegende
    Unterstützung zur besseren Bewältigung des Pflegealltags, z. B. Stärkung der Selbsthilfe und Selbstfürsorge, Pflegenden zuhören, Hilfe bei der Strukturierung und Organisation
  • individuelle Entlastungsangebote im Alltag
    z. B. Botengänge, Begleitung bei Arztbesuchen, Behördengängen, Wocheneinkäufen und sonstigen Erledigungen, gemeinsames Kochen, pflegen sozialer Kontakte
  • Entlastung durch hauswirtschaftliche Dienstleistungen
    z. B. Reinigungsarbeiten im Haushalt, Wäschepflege, Blumenpflege

Dialoggruppe für die Qualifizierung

Die Schulung richtet sich an alle interessierten Personen und Institutionen, die Angebote zur Unterstützung machen möchten.

  • Reinigungsfirmen, die eine Anerkennung nach § 45a SGB XI anstreben
  • Personen, die sich in diesem Bereich selbstständig machen möchten
  • Arbeitssuchende, die Ihre Chancen am Arbeitsmarkt erhöhen möchten
  • Personen, die solche Angebote als Nebenjob ausüben möchten
  • Personen, die ehrenamtlich tätig werden möchten (Nachbarschaftshilfe)

Zugangsvoraussetzungen

Für die Teilnahme an diesem Qualifizierungskurs sind keine besonderen Vorkenntnisse erforderlich. Sie sollten Menschen mit Krankheit, Pflegebedürftigkeit oder Behinderung gegenüber respektvoll, freundlich und aufgeschlossen sein, außerdem umgänglich, teamfähig, flexibel und zuverlässig. Sie benötigen keine pflegerische Grundqualifikation.
Im Zuge des Anerkennungsverfahrens (§ 45a Abs. 1 SGBXI) können Sie sich nach erfolgreichem Abschluss der Schulung als

  • juristische Person oder eine Personengesellschaft
  • Einzelperson mit Gewinnerzielungsabsicht
  • ehrenamtliche oder hauptamtliche Helfende mit einem Arbeitsvertrag

durch das Landesamt für Soziales, Jugend und Familie anerkennen lassen.

Teilnahmebedingungen

Die Teilnahmegebühr beträgt 345 Euro. Anmeldeschluss ist 7 Tage vor Veranstaltungsdatum. Anmeldungen werden nur über das Anmeldeformular entgegengenommen. Unsere Veranstaltungen finden Sie unter www.gesundheit-nds-hb.de/veranstaltungen. Die Anmeldung ist verbindlich. Reservierungen sind nicht möglich. Mit Ihrer Anmeldung akzeptieren Sie die Teilnahme- und Stornobedingungen und erklären sich zur Zahlung der Teilnahmegebühr bereit. Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie im Anhang der Bestätigungsmail die Rechnung zur Begleichung der Teilnahmegebühr innerhalb von 10 Tagen. Bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn ist eine kostenfreie Stornierung möglich. Folgen Sie hierfür bitte den Schritten in Ihrem Buchungscenter unter dem Punkt »Storno«. Bei späterer Absage, Nichtteilnahme oder technischen Problemen, die nicht in unserem Verantwortungsbereich liegen, erfolgt keine Rückerstattung. Die LVG & AFS behält sich beispielweise im Krankheitsfalle vor, Termine kurzfristig abzusagen und ggf. geeignete Ersatztermine anzubieten. Aus den vorgenannten Punkten ergeben sich keinerlei Rechtsansprüche.

ORGANISATION

Landesvereinigung für Gesundheit und Akademie für Sozialmedizin Niedersachsen Bremen e. V.
(LVG & AFS Nds. HB e. V.)
Tel.: 0511 / 388 11 89 - 0
Fax: 0511 / 388 11 89 - 31
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