Pränatale Begleitung von Eltern, die ein schwerstkrankes Kind erwarten
Wird bei einem ungeborenen Kind eine schwere/lebensverkürzende Erkrankung diagnostiziert, bricht für die werdenden Eltern oft eine Welt zusammen. Sie stehen vor einer emotional und psychisch belastenden Situation, die eine einfühlsame, professionelle Unterstützung erfordert.

Die pränatale Begleitung von Eltern, die ein Kind mit lebensbegrenzender Erkrankung erwarten, beginnt unmittelbar nach der Diagnose im Rahmen der pränatalen Diagnostik. Sie orientiert sich an einem multiprofessionellen Ansatz. Der Schwerpunkt liegt auf der individuellen Begleitung der Eltern während der Schwangerschaft, nach der Geburt und darüber hinaus: Betroffenen Familien werden beispielsweise verschiedene Unterstützungsmöglichkeiten aufgezeigt, die Diagnose wird ihnen verständlich erklärt, mögliche Therapieansätze werden gemeinsam betrachtet und auch die Vorbereitung auf den Abschied vom Kind wird begleitet.
„Löwenherz“ bietet betroffenen Familien eine kontinuierliche Begleitung – von der Diagnosestellung in der Schwangerschaft über die Geburt bis zur Zeit nach dem Tod des Kindes. Die Erfahrungen aus diesem Projekt fließen in die Fortbildung ein und bieten wertvolle Einblicke für betroffene Familien sowie Fachkräfte aus den Bereichen Geburtshilfe, psychosoziale Beratung und Palliativversorgung.
Programm
16:20 Uhr | Einlass und allgemeine Hinweise |
16:30 Uhr | Begrüßung |
16:35 Uhr | Pränatale Begleitung von Eltern, die ein schwerstkrankes Kind erwarten Isa Groth, Kinderhospiz Löwenherz e. V. |
17:35 Uhr | Fragerunde und Diskussion |
17:55 Uhr | Ausblick und Verabschiedung |
18:00 Uhr | Ende der Veranstaltung |
Moderation: Laura Babbick, LVG & AFS Nds HB e. V.
Fortbildungspunkte
Für Hebammen werden vom Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung 2 UE im Bereich Schwangerschaft und für Ärzt:innen werden 2 Fortbildungspunkte von der Ärztekammer Niedersachsen anerkannt. Das Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie erkennt die Veranstaltung als Fortbildung im Sinne des Schwangerschaftskonfliktgesetzes an.
Teilnahmebedingungen
Die Teilnahmegebühr beträgt 15 Euro. Anmeldungen werden nur über das Anmeldeformular entgegengenommen. Unsere Veranstaltungen finden Sie unter www.gesundheit-nds-hb.de/veranstaltungen. Die Anmeldung ist verbindlich. Reservierungen sind nicht möglich. Mit Ihrer Anmeldung akzeptieren Sie die Teilnahme- und Stornobedingungen und erklären sich zur Zahlung der Teilnahmegebühr bereit. Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie im Anhang der Bestätigungsmail die Rechnung zur Begleichung der Teilnahmegebühr innerhalb von 10 Tagen. Spätestens 24 Stunden vor Veranstaltungsbeginn stehen Ihnen die Zugangsdaten in Ihrem Buchungscenter (Link in der Bestätigungsmail) unter dem Punkt »Infos« zur Verfügung. Bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn ist eine kostenfreie Stornierung möglich. Folgen Sie hierfür bitte den Schritten in Ihrem Buchungscenter unter dem Punkt »Storno«. Bei späterer Absage, Nichtteilnahme oder technischen Problemen, die nicht in unserem Verantwortungsbereich liegen, erfolgt keine Rückerstattung. Die LVG & AFS behält sich beispielweise im Krankheitsfalle vor, Termine kurzfristig abzusagen und ggf. geeignete Ersatztermine anzubieten. Aus den vorgenannten Punkten ergeben sich keinerlei Rechtsansprüche.
ORGANISATION
Landesvereinigung für Gesundheit und Akademie für Sozialmedizin Niedersachsen Bremen e. V.
(LVG & AFS Nds. HB e. V.)
Tel.: 0511 / 388 11 89 - 0
Fax: 0511 / 388 11 89 - 31
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