Online-Fortbildung
10. Dezember 2026

Wohnungsverlust durch Wohnungsverwahrlosung

Pathologisches Horten und „Animal Hoarding“

Wohnungsverlust bedroht viele psychisch erkrankte Menschen. Wir geben einen Überblick über den aktuellen Wissensstand und bieten Gelegenheit zum Austausch über Erfahrungen und Lösungswege.

Anmeldung
Stilisierte Segel auf dem Wasser

Wohnungsverlust bedroht viele psychisch erkrankte Menschen. Auch die vielen, die pünktlich ihre Miete bezahlen, regelmäßig die Treppe putzen und freundlich zu allen Nachbarn sind, werden wohnungslos, sobald die Miete von der neuen Immobilienverwaltung erhöht oder das Haus entmietet wird. Erst recht gilt das, wenn jemand schon lange Vermieter wie Nachbarn ein Dorn im Auge ist.

Bei rechtzeitigem Eingreifen lässt sich die Wohnung oft erhalten. In vielen Fällen beeinträchtigen jedoch Demenz, Depression, Sucht, oder Psychose die Fähigkeit der Betroffenen ihren Alltag zu bewältigen, meist lassen sie sich auf Hilfen ein.

Schwierig wird es beim „Pathologischen Horten“, wo das Wegwerfen jedes noch so unbedeutenden Gegenstands dem Betroffenen unerträgliche Qual bereitet. Für Pathologisches Horten gibt es Diagnosekriterien, aber keine wirksame Therapie. Völlig unklar ist, ob hinter dem veterinärmedizinischen Begriff „Animal Hoarding“ (es werden zu viele Tiere auf zu engem Raum nicht artgerecht gehalten), eine Erkrankung steht. Trotzdem wird in solchen Fällen nicht selten der Sozialpsychiatrische Dienst zugezogen.

Wie ist es bei Ihnen in der Region? Wie drängend ist bei Ihnen der Wohnraummangel? Was sind Ihre Erfahrungen mit Maßnahmen zur Abwendung eines drohenden Wohnungsverlusts? Mit welchen Herausforderungen sind Sie konfrontiert? Wo sehen Sie Chancen und Möglichkeiten? 

Für alle, die 2025 nicht an unserer Präsenzveranstaltung zu diesem Thema in Erlangen teilnehmen konnten, bietet diese Veranstaltung einen kompakten Überblick über den aktuellen Wissensstand und die Gelegenheit zum Austausch über Erfahrungen und Lösungswege.

Referenten:
Dr. Matthias Albers, Bundesweites Netzwerk Sozialpsychiatrischer Dienste und Holger Vinke-Bartling, Gesundheitsamt Stadt Köln; Bundesweites Netzwerk Sozialpsychiatrischer Dienste

Teilnahmebedingungen

Die Teilnahmegebühr beträgt 15 Euro. Anmeldeschluss ist 3 Tage vor Veranstaltungsdatum. Anmeldungen werden nur über das Anmeldeformular entgegengenommen. Unsere Veranstaltungen finden Sie unter www.gesundheit-nds-hb.de/veranstaltungen. Die Anmeldung ist verbindlich. Reservierungen sind nicht möglich. Mit Ihrer Anmeldung akzeptieren Sie die Teilnahme- und Stornobedingungen und erklären sich zur Zahlung der Teilnahmegebühr bereit. Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie im Anhang der Bestätigungsmail die Rechnung zur Begleichung der Teilnahmegebühr innerhalb von 10 Tagen. Spätestens 24 Stunden vor Veranstaltungsbeginn stehen Ihnen die Zugangsdaten in Ihrem Buchungscenter (Link in der Bestätigungsmail) unter dem Punkt »Infos« zur Verfügung. Bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn ist eine kostenfreie Stornierung möglich. Folgen Sie hierfür bitte den Schritten in Ihrem Buchungscenter unter dem Punkt »Storno«. Bei späterer Absage, Nichtteilnahme oder technischen Problemen, die nicht in unserem Verantwortungsbereich liegen, erfolgt keine Rückerstattung. Die LVG & AFS behält sich beispielweise im Krankheitsfalle vor, Termine kurzfristig abzusagen und ggf. geeignete Ersatztermine anzubieten. Aus den vorgenannten Punkten ergeben sich keinerlei Rechtsansprüche.

ORGANISATION

Landesvereinigung für Gesundheit und Akademie für Sozialmedizin Niedersachsen Bremen e. V.
(LVG & AFS Nds. HB e. V.)
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Fax: 0511 / 388 11 89 - 31
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