Petition – Geburtshilfe wohnortnah
Petition – Geburtshilfe wohnortnah
Jede Frau hat laut Sozialgesetzbuch V das Recht auf die Wahl die freie Wahl des Geburtsorts.
In Niedersachsen ist dieses Recht akut gefährdet, denn aktuelle Pläne für ein neues Krankenhausgesetz sehen die Geburtshilfe nicht als Teil der Grundversorgung vor, die für alle Menschen von ihrem Wohnort aus in 30 Minuten erreichbar sein muss. Schließt ein Kreißsaal in einer Region, hat das besonders zwei schwerwiegende Konsequenzen, die mit gesundheitlichen Risiken einhergehen: fehlende wohnortnahe Versorgung sowie überfüllte verbleibende Kreißsäle. Geburtshilfliche Abteilungen in Niedersachsen müssen – auch bei schlechten Witterungsbedingungen und Verkehrsbehinderungen – in jeder Region flächendeckend und wohnortnah verfügbar sein, um die Sicherheit von Mutter und Kind zu gewährleisten und die Qualität der Patientenversorgung zu verbessern!
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Beitrag von Sabine Scholz-de Wall