Angebote zur Unterstützung im Alltag – gemeinsam denken und voranbringen
Angebote zur Unterstützung im Alltag (AzUA) nach § 45 a, b Abs. 1 (SGB XI) sollen pflegende Angehörige entlasten und Pflegebedürftige bei der Bewältigung ihres Alltags unterstützen und begleiten. Dadurch sollen häusliche Pflegearrangements stabilisiert und gestärkt werden. Um Angebote zur Unterstützung im Alltag weiter ausbauen zu können, muss die Schulung und Qualifizierung von Personen sichergestellt sein. Zudem stellen eine reibungslose Abrechnung und Finanzierung der AzUA-Leistungen durch die Pflegekassen wichtige Voraussetzungen dar.
In dieser Folgeveranstaltung möchten wir die Qualifizierung und Schulung sowie Finanzierung und Abrechnung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag genauer in den Blick nehmen. Dabei wollen wir gemeinsam mit Ihnen schauen, an welchen Stellen es bereits gut in der Praxis läuft und zugleich aber auch Wege der Verbesserung entwickeln und aufzeigen.
Im Rahmen der Veranstaltung widmen wir uns folgenden Fragen:
- Wie können Schulungen ausgebaut werden?
- Wie können Angebote zur Qualifizierung transparenter gemacht werden?
- Wie gelingt eine gute Abrechnung zwischen Pflegekassen und AzUA-Anbieter*innen?
- Was braucht es für eine gelingende Abrechnung von AzUA-Leistungen?
Wir laden Sie herzlich ein, am 10. November 2022 von 13:00 – 16:30 Uhr mit uns ins Gespräch zu kommen. Im Rahmen der Veranstaltung nutzen wir digitale Interaktion, bitte halten Sie, falls vorhanden, Ihr Smartphone oder ein ähnliches digitales Endgerät bereit.
Programm
12:50 Uhr | Ankommen im virtuellen Zoom-Raum |
13:00 Uhr | Eröffnung Begrüßung |
13:05 Uhr | Historie – Status Quo – Perspektiven Daniela Riese, Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung, Referat 104 Vortrag |
Schulung & Qualifizierung | |
14:00 Uhr | I. Schulung & Qualifizierung – Pflegekurse nach § 45 SGB XI |
14:30 Uhr | II. Schulung & Qualifizierung – 30 zeitstündige Qualifizierung Input – Wie werden AzUA-Schulungen in der Kommune bekannt? Bianca Kaiser und Katarzyna Galuszka-Stolz, SPN Peine und KVHS Peine Notizen |
15:00 Uhr | Diskussion Anja Neumann, Niedersächsisches Landesamt für Soziales Jugend und Familie |
15:20 Uhr | Pause |
Finanzierung & Abrechnung | |
15:30 Uhr | Input – Einführung in die Abrechnung von AzUA-Leistungen |
16:00 Uhr | Diskussion Sascha Künzel, AOK Niedersachsen. Die Gesundheitskasse. Eva Horstmann, BARMER Niedersachsen-Bremen |
16:30 Uhr | Verabschiedung |
Moderation
Johanna Ritter, Komm.Care, LVG & AFS Nds. e. V.
Birgit Wolff, Komm.Care, LVG & AFS Nds. e. V.
Teilnahmebedingungen
Die Teilnahme ist kostenfrei. Anmeldeschluss ist 3 Tage vor Veranstaltungsdatum. Anmeldungen werden nur schriftlich über unsere Website unter www.gesundheit-nds.de entgegengenommen. Die Anmeldung ist verbindlich. Reservierungen sind nicht möglich. Mit Ihrer Anmeldung akzeptieren Sie die Teilnahme- und Stornobedingungen. Spätestens 24 Stunden vor Veranstaltungsbeginn stehen Ihnen die Zugangsdaten in Ihrem Buchungscenter (Link in der Bestätigungsmail) unter dem Punkt »Infos« zur Verfügung. Wenn Sie Ihre Teilnahme stornieren möchten, folgen Sie hierfür bitte den Schritten in Ihrem Buchungscenter unter dem Punkt »Storno«.
ORGANISATION
Landesvereinigung für Gesundheit und Akademie für Sozialmedizin Nds. e. V. (LVG & AFS Nds. e. V.)
Tel.: 0511 / 388 11 89 - 0
Fax: 0511 / 388 11 89 - 31
E-Mail: info@gesundheit-nds.de
Internet: www.gesundheit-nds.de
Die LVG & AFS Nds. e. V. wird institutionell gefördert durch: