Online-Fortbildung
17. Dezember 2026

Das Pflegeneuordnungsgesetz: Was ändert sich für Beratung und Versorgung vor Ort?

Mit dem Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) sind grundlegende Veränderungen für die ambulante pflegerische Versorgung geplant. Dies betrifft insbesondere die aufsuchende Beratung, die Unterstützung in pflegerischen Akut- und Überbrückungssituationen sowie die Entlastungsleistungen. Was bedeutet das für Menschen mit Pflegebedarf und ihre Angehörigen? Und welche Aufgaben ergeben sich für die Akteur vor Ort?

Anmeldung

Die Koordinierungsstelle Gesundheitliche Chancengleichheit Niedersachsen lädt zu einer Informationsveranstaltung mit Andreas Heiber ein. Gut zugängliche Beratung und verlässliche Unterstützung im Lebensumfeld sind wichtige Anliegen gesundheitlicher Chancengleichheit. Vor diesem Hintergrund stellt die Veranstaltung drei zentrale Bereiche der Reform und ihre Bedeutung für die Praxis vor.
Pflegebegleitung: Beratung neu organisieren
Bislang verteilt sich die Unterstützung auf verschiedene Leistungen, darunter die Pflegeberatung der Pflegekassen, Beratungsbesuche der Pflegedienste und Schulungen in der häuslichen Umgebung. Diese sollen künftig in einer neuen Pflegebegleitung zusammengeführt und vor Ort neu organisiert werden. Im ersten Schwerpunkt geht es darum, wie diese Pflegebegleitung ausgestaltet werden soll und inwieweit Pflegestützpunkte, Kommunen, Landkreise, Pflegedienste und weitere Beratungsstellen eingebunden werden können.
Akut- und Überbrückungsversorgung: Unterstützung bei kurzfristigem Hilfebedarf
Ein zweiter Schwerpunkt sind die geplanten Veränderungen der bisherigen Verhinderungspflege und der Aufbau einer Akut- und Überbrückungsversorgung. Diese soll helfen, die Versorgung auch bei spontanem Hilfebedarf oder dem unerwarteten Ausfall einer Pflegeperson sicherzustellen und eine stationäre Unterbringung möglichst zu vermeiden. Vorgestellt werden die vorgesehenen Leistungen, ihre praktische Ausgestaltung und die geplanten Umsetzungsschritte.
Sozialraumbudget: Entlastungsleistungen vor Ort neu gestalten
Ein dritter Schwerpunkt ist die geplante Weiterentwicklung der bisherigen Entlastungsleistungen zu einem Sozialraumbudget. Dabei soll auch geregelt werden, wer diese Leistungen künftig erbringen kann. Vorgestellt wird, wie das Sozialraumbudget ausgestaltet werden soll und welche Veränderungen sich daraus für die Unterstützungsangebote vor Ort ergeben.
Andreas Heiber erläutert die Regelungen auf Grundlage des zum Veranstaltungszeitpunkt vorliegenden Gesetzgebungsstands. Dabei werden auch Übergangsfristen und noch offene Umsetzungsfragen eingeordnet. Die Teilnehmenden haben Gelegenheit, Verständnisfragen zu stellen und einzelne Aspekte zu vertiefen.
Die Veranstaltung richtet sich an Akteur:innen aus den Bereichen Soziales, Pflege, Gesundheit und Kommune, insbesondere an Senioren- und Pflegestützpunkte, kommunale Pflegeplaner, Pflegedienste und Beratungsstellen.

Teilnahmebedingungen

Die Teilnahmegebühr beträgt 15 Euro. Die Teilnahme ist kostenfrei für Studierende, Leistungsempfänger:innen sowie für alle, für die eine Kostenübernahme nicht oder nur schwer möglich ist. Anmeldungen werden nur über das Anmeldeformular entgegengenommen. Unsere Veranstaltungen finden Sie unter www.gesundheit-nds-hb.de/veranstaltungen. Die Anmeldung ist verbindlich. Reservierungen sind nicht möglich. Mit Ihrer Anmeldung akzeptieren Sie die Teilnahme- und Stornobedingungen und erklären sich zur Zahlung der Teilnahmegebühr bereit. Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie im Anhang der Bestätigungsmail die Rechnung zur Begleichung der Teilnahmegebühr innerhalb von 10 Tagen. Spätestens 24 Stunden vor Veranstaltungsbeginn stehen Ihnen die Zugangsdaten in Ihrem Buchungscenter (Link in der Bestätigungsmail) unter dem Punkt »Infos« zur Verfügung. Bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn ist eine kostenfreie Stornierung möglich. Folgen Sie hierfür bitte den Schritten in Ihrem Buchungscenter unter dem Punkt »Storno«. Bei späterer Absage, Nichtteilnahme oder technischen Problemen, die nicht in unserem Verantwortungsbereich liegen, erfolgt keine Rückerstattung. Die LVG & AFS behält sich beispielweise im Krankheitsfalle vor, Termine kurzfristig abzusagen und ggf. geeignete Ersatztermine anzubieten. Aus den vorgenannten Punkten ergeben sich keinerlei Rechtsansprüche.

ORGANISATION

Landesvereinigung für Gesundheit und Akademie für Sozialmedizin Niedersachsen Bremen e. V.
(LVG & AFS Nds. HB e. V.)
Tel.: 0511 / 388 11 89 - 0
Fax: 0511 / 388 11 89 - 31
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Internet: www.gesundheit-nds-hb.de

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