Gesundheitsmanagement und Arbeitsschutz verzahnen – aber wie?
Einstiegsveranstaltung für die Niedersächsische VerwaltungWie lassen sich Gesundheitsmanagement und Arbeitsschutz sinnvoll miteinander verbinden? Die Fortbildung gibt einen praxisorientierten Einstieg in beide Themenfelder und zeigt auf, wo Gemeinsamkeiten und Unterschiede liegen. Sie vermittelt Grundlagen, beleuchtet die beteiligten Akteure und Prozesse und unterstützt dabei, erste Ansatzpunkte für eine gute Verzahnung in der eigenen Dienststelle zu erkennen.
Gesundheitsmanagement und Arbeitsschutz verfolgen ein gemeinsames Ziel: gute und gesundheitsförderliche Arbeitsbedingungen zu schaffen. In der Praxis bestehen jedoch häufig unterschiedliche Zuständigkeiten, Strukturen und Prozesse. Die Fortbildung zeigt auf, wie beide Bereiche zusammengedacht und vorhandene Ressourcen sinnvoll gebündelt werden können: Wo liegen Gemeinsamkeiten und Unterschiede? Welche Akteure sind beteiligt und wie greifen ihre Aufgaben ineinander? Anhand der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen wird zudem betrachtet, welche Anforderungen und Möglichkeiten sich für die Praxis ergeben.
Abschließend geht es um die Frage, welche Prozesse in den Dienststellen angestoßen oder weiterentwickelt werden müssen und wie bereits vorhandene Strukturen miteinander verknüpft werden können. Ziel ist es, eine erste Einschätzung der eigenen Situation zu ermöglichen und konkrete Ansatzpunkte für die weitere Arbeit in der Dienststelle zu identifizieren.
Inhaltliche Schwerpunkte
- Grundlagen des Gesundheitsmanagements und des Arbeitsschutzes
- Überblick über die Handlungsfelder der Vereinbarung nach § 81 NPersVG „Arbeit und Gesundheit“ in der Landesverwaltung
- Inhalte einer Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen
- Verzahnung von Gesundheitsmanagement und Arbeitsschutz: Gemeinsamkeiten und Unterschiede
- Handelnden Akteure und Unterstützungsstrukturen
Zielgruppe
Beschäftigte der Niedersächsischen Landes- und Kommunalverwaltung: Behördenleitungen, Beschäftigte der Personalvertretung, beauftragte Beschäftigte aus dem Gesundheitsmanagement und dem Arbeitsschutz (es wird empfohlen, dass mindestens zwei Personen aus jeder Dienststelle teilnehmen)
Referentinnen
Antje Juschkat, Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Hannover
Nina Hildebrandt, LVG & AFS Nds. HB. e. V.
Teilnahmebedingungen
Die Teilnahmegebühr beträgt 165 Euro. Anmeldeschluss ist 7 Tage vor Veranstaltungsdatum. Anmeldungen werden nur über das Anmeldeformular entgegengenommen. Unsere Veranstaltungen finden Sie unter www.gesundheit-nds-hb.de/veranstaltungen. Die Anmeldung ist verbindlich. Reservierungen sind nicht möglich. Mit Ihrer Anmeldung akzeptieren Sie die Teilnahme- und Stornobedingungen und erklären sich zur Zahlung der Teilnahmegebühr bereit. Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie im Anhang der Bestätigungsmail die Rechnung zur Begleichung der Teilnahmegebühr innerhalb von 10 Tagen. Bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn ist eine kostenfreie Stornierung möglich. Folgen Sie hierfür bitte den Schritten in Ihrem Buchungscenter unter dem Punkt »Storno«. Bei späterer Absage, Nichtteilnahme oder technischen Problemen, die nicht in unserem Verantwortungsbereich liegen, erfolgt keine Rückerstattung. Die LVG & AFS behält sich beispielweise im Krankheitsfalle vor, Termine kurzfristig abzusagen und ggf. geeignete Ersatztermine anzubieten. Aus den vorgenannten Punkten ergeben sich keinerlei Rechtsansprüche.
ORGANISATION
Landesvereinigung für Gesundheit und Akademie für Sozialmedizin Niedersachsen Bremen e. V.
(LVG & AFS Nds. HB e. V.)
Tel.: 0511 / 388 11 89 - 0
Fax: 0511 / 388 11 89 - 31
E-Mail: info@gesundheit-nds-hb.de
Internet: www.gesundheit-nds-hb.de
Die LVG & AFS Nds. HB e. V. wird institutionell gefördert durch: