Dokumentation
25. September 2018

Das Präventionsgesetz im Land Bremen

Projekte planen und beantragen

Das Präventionsgesetz bietet neue Möglichkeiten, Aktivitäten im Bereich der Gesundheitsförderung und Prävention zu stärken. Die ersten Projekte konnten in diesem Zusammenhang sowohl bundesweit als auch im Land Bremen gestartet werden. Einen Schwerpunkt bilden hierbei Projekte in nicht-betrieblichen Lebenswelten wie Kita, Schule oder Stadtteil.

 

Mit Blick auf die konkrete Planung und Beantragung von Projekten können jedoch zahlreiche Fragen auftauchen, zum Beispiel:

  • Was genau bedeutet es, den Lebenswelten-Ansatz zu berücksichtigen?
  • Welche Kriterien umfasst der Leitfaden Prävention?
  • Wie ist das Antragsverfahren im Land Bremen organisiert?
  • Und was verbirgt sich hinter den einzelnen Aspekten im Antragsformular?

In dem Workshop „Das Präventionsgesetz im Land Bremen – Projekte planen und beantragen“ möchten wir zu diesen und ähnlichen Fragen mit den Teilnehmenden ins Gespräch kommen. Der Workshop beginnt mit einführenden Kurzvorträgen. In Kleingruppen haben die Teilnehmenden anschließend die Möglichkeit, das Antragsformular praktisch zu erproben und offene Fragen in die Diskussion einzubringen. Ziel ist es, für die Möglichkeiten im Rahmen des Präventionsgesetzes zu sensibilisieren und praxisrelevantes Wissen zu vermitteln.

Der Workshop richtet sich an Akteure im Land Bremen, die Projektideen im Bereich Gesundheitsförderung und Prävention umsetzen möchten.

Themen:

  • Grundlagen zu Gesundheitsförderung und Prävention
  • Das Präventionsgesetz und die Umsetzung im Land Bremen
  • Förderkriterien des Leitfadens Prävention
  • Praktische Anwendung des Bremer Antragsformulars