Neue AZUA Förderrichtlinie – Unterstützung von Nachbarschaftshilfen
Angebote zur Unterstützung im Alltag (AZUA) in der neuen FörderrichtlinieUm das AZUA-Angebot in Niedersachen weiter auf- und auszubauen, wurde zum 01.01.2024 die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Angeboten zur Unterstützung im Alltag sowie Modellvorhaben zur Erprobung neuer Versorgungskonzepte und Versorgungsstrukturen neu aufgelegt. Unter anderem kann nun auch die Unterstützung von Nachbarschaftshelferinnen und Nachbarschaftshelfern (Nr. 2.2 der Richtlinie) gefördert werden.
Der Aufbau guter und verlässlicher Angebotsstrukturen im Bereich der Nachbarschaftshilfe kann durch eine fachliche Unterstützung auf der örtlichen Ebene gezielt gefördert werden. Entsprechende Projekte können von kommunalen Gebietskörperschaften, Verbänden, Vereinen oder auch Einzelpersonen durchgeführt werden.
Im Rahmen dieser Informationsveranstaltung wollen wir uns konkret dem neuen Förderbestand 2.2 Unterstützung von Nachbarschaftshelferinnen und Nachbarschaftshelfern widmen und dabei folgende Fragen klären:
- Wer kann die Förderung in Anspruch nehmen?
- Welche Maßnahmen können gefördert werden?
- Welche Fördervoraussetzungen sind zu erfüllen?
- Wie können die Fördermittel beantragt werden?
Wichtig: Nachbarschaftshelferinnen und Nachbarschaftshelfer agieren unabhängig von einer als AZUA anerkannten juristischen Person oder Personengesellschaft. Sie sind nicht gewerblich, sondern ehrenamtlich tätig und erhalten lediglich eine Aufwandsentschädigung. Auf der Unterstützung dieser Personengruppe durch entsprechende Projekte liegt der Fokus dieser Veranstaltung.
Gerne können Sie uns Ihre Fragen zur Förderrichtlinie vorab über den folgenden Link zukommen lassen. Wir laden daher alle Interessierten herzlich ein, am 29. Januar 2024 von 09:30 Uhr bis 12:00 Uhr mit uns in den Dialog zu treten.
Hinweis: Im Rahmen des Projektes Komm.Care – Kommune gestaltet Pflege in Niedersachsen fand bereits eine erste Informationsveranstaltung zur neuen Förderrichtlinie statt. Schwerpunkt war der Förderbestand 2.1 Förderung der Angebote zur Unterstützung im Alltag. Die Dokumentation finden sie hier:
Außerdem wurden im letzten Jahr bereits zwei AZUA-Informationsveranstaltungen durchgeführt, zu denen eine ausführliche Dokumentation verfügbar ist.
Programm
09:20 Uhr | Ankommen im virtuellen Zoom-Raum |
09:30 Uhr | Begrüßung und technische Einführung |
09:45 Uhr | Einführung - Nachbarschaftshilfe im Rahmen der AZUA in Niedersachsen |
Blitz-Umfrage | |
10:10 Uhr | Beispiel aus der Praxis: Koordinierung von Nachbarschaftshilfe in der Kommune |
10:30 Uhr | Neue Richtlinie - Unterstützung der Nachbarschaftshilfe |
Zeit für Fragen | |
11:45 Uhr | Abschluss |
12:00 Uhr | Ende der Veranstaltung |
Teilnahmebedingungen
Die Teilnahme ist kostenfrei. Anmeldeschluss ist 3 Tage vor Veranstaltungsdatum. Anmeldungen werden nur über das Anmeldeformular entgegengenommen. Unsere Veranstaltungen finden Sie unter www.gesundheit-nds-hb.de/veranstaltungen. Die Anmeldung ist verbindlich. Reservierungen sind nicht möglich. Mit Ihrer Anmeldung akzeptieren Sie die Teilnahme- und Stornobedingungen. Spätestens 24 Stunden vor Veranstaltungsbeginn stehen Ihnen die Zugangsdaten in Ihrem Buchungscenter (Link in der Bestätigungsmail) unter dem Punkt »Infos« zur Verfügung. Wenn Sie Ihre Teilnahme stornieren möchten, folgen Sie hierfür bitte den Schritten in Ihrem Buchungscenter unter dem Punkt »Storno«.
ORGANISATION
Landesvereinigung für Gesundheit und Akademie für Sozialmedizin Niedersachsen Bremen e. V.
(LVG & AFS Nds. HB e. V.)
Tel.: 0511 / 388 11 89 - 0
Fax: 0511 / 388 11 89 - 31
E-Mail: info@gesundheit-nds-hb.de
Internet: www.gesundheit-nds-hb.de
Die LVG & AFS Nds. HB e. V. wird institutionell gefördert durch: