Hybrid-Fortbildung
09. April 202417. April 2024

30-stündige Qualifizierung – Angebote zur Unterstützung im Alltag

nach § 45a Abs. 1 SGB XI

Alltagsunterstützer:innen werden dringend gesucht. Einsatzkräfte zur Unterstützung im Alltag können als Arbeitnehmende aber auch als Selbstständige tätig werden. Der Aufgabenbereich ist abwechslungsreich und vielfältig. Von Einkaufshilfe über Freizeitgestaltungen bis hin zu Hilfen im Haushalt oder Begleitung zur Ärztin oder zum Arzt.

Der „kleine Betreuungsschein“ – wie man die Qualifizierung nach § 45a SGB XI auch gerne nennt – befähigt Betriebe und Privatpersonen diese haushaltsnahen Dienstleistungen und/oder alltagsunterstützende Dienste anzubieten und über die Pflegekassen abzurechnen. Zielgruppe der Betreuungsleistungen sind Senior:innen und von Behinderung betroffene Menschen in der häuslichen Versorgung.

Anmeldung für Warteliste
Papierfigürchen

Termine

Die 30-stündige Qualifizierung umfasst insgesamt vier Seminartage: zwei ganztägige Präsenz-Veranstaltungen in Hannover sowie zwei halbtägige Termine in digitaler Form via Zoom. Für die Teilnahme benötigen Sie ein digitales Endgerät mit Mikrofon und Kamera.

  • 09. April 2024, Hannover*, 10:00 bis 17:00 Uhr
  • 10. April 2024, digital via Zoom, 09:00 bis 13:30 Uhr
  • 13. April 2024, digital via Zoom, 09:00 bis 13:30 Uhr
  • 17. April 2024, Hannover*, 10:00 bis 17:00 Uhr

+ Selbstlernzeit

Einsatzbereich

Angebote zur Unterstützung im Alltag (AzUA) sollen pflegende Angehörige entlasten und pflegebedürftige Personen bei der Bewältigung ihres Alltags im häuslichen Umfeld unterstützen und begleiten. Die Hilfen, die bislang ausschließlich durch juristische Personen und Personengesellschaften erbracht wurden, tragen mit dazu bei, pflegebedürftigen Personen möglichst lange einen Verbleib in ihrer häuslichen Umgebung zu ermöglichen, ihre sozialen Kontakte aufrechtzuerhalten und den Alltag mit Unterstützung zu bewältigen.

Die Angebote richten sich an den Bedarfen der Menschen mit Pflegebedarf sowie ihren An- und Zugehörigen aus. Folgende Leistungen können im Rahmen von AzUA nach § 45a, b Abs. 1 SGB XI erbracht werden:

  • Einzelbetreuung von pflegebedürftigen Personen
    stunden- oder tageweise, Freizeitgestaltung, Biographiearbeit und Gedächtnistraining
  • Gruppenbetreuung von pflegebedürftigen Personen
    gemeinsame Aktivitäten, z. B. Singen und Basteln, in geeigneten Räumlichkeiten
  • Entlastungsangebote für Pflegende
    Unterstützung zur besseren Bewältigung des Pflegealltags, z. B. Stärkung der Selbsthilfe und Selbstfürsorge, Pflegenden zuhören, Hilfe bei der Strukturierung und Organisation
  • individuelle Entlastungsangebote im Alltag
    z. B. Botengänge, Begleitung bei Arztbesuchen, Behördengängen, Wocheneinkäufen und sonstigen Erledigungen, gemeinsames Kochen, pflegen sozialer Kontakte
  • Entlastung durch hauswirtschaftliche Dienstleistungen
    z. B. Reinigungsarbeiten im Haushalt, Wäschepflege, Blumenpflege

Teilnehmende

Die Schulung richtet sich an alle interessierten Personen und Institutionen, die Angebote zur Unterstützung machen möchten.

  • Reinigungsfirmen, die Anerkennung nach § 45a SGB XI anstreben
  • Personen, die sich in diesem Bereich selbstständig machen möchten
  • Arbeitssuchende, die Ihre Chancen am Arbeitsmarkt erhöhen möchten
  • Personen, die solche Angebote als Nebenjob ausüben möchten
  • Personen, die ehrenamtlich tätig werden möchten (Nachbarschaftshilfe)

Zugangsvoraussetzungen

Für die Teilnahme an diesem Qualifizierungskurs sind keine besonderen Vorkenntnisse erforderlich. Sie sollten Menschen mit Krankheit, Pflegebedürftigkeit oder Behinderung gegenüber respektvoll, freundlich und aufgeschlossen sein, außerdem umgänglich, teamfähig, flexibel und zuverlässig. Sie benötigen keine pflegerische Grundqualifikation.

Im Zuge des Anerkennungsverfahrens (§ 45a Abs. 1 SGBXI) können Sie sich nach erfolgreichem Abschluss der Schulung als

  • juristische Person oder eine Personengesellschaft
  • Einzelperson mit Gewinnerzielungsabsicht
  • Ehrenamtliche oder hauptamtliche Helfende mit einem Arbeitsvertrag

durch das Landesamt für Soziales, Jugend und Familie anerkennen lassen. Für die Anerkennung bedarf es eine Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs (9 UE) entsprechend § 19 FeV. Dieser ist nicht Bestandteil dieser Schulungsreihe.

LVG & AFS Nds. HB e. V. als Schulungsanbieter für AzUA

Die Landesvereinigung für Gesundheit und Akademie für Sozialmedizin Niedersachsen Bremen e. V. (LVG & AFS) ist ein gemeinnütziger, unabhängiger Fachverband für Gesundheitsförderung, Prävention und Sozialmedizin mit Sitz in Hannover und einem Standort Bremen. Ziel ihrer Arbeit ist es, zur Verbesserung der Gesundheit und der gesundheitlichen Chancengleichheit der Bevölkerung beizutragen. Zu den Arbeitsfeldern der LVG & AFS zählen settingbezogene und lebensphasenorientierte Gesundheitsförderung, Praxisforschung sowie die Beratung und Prozessbegleitung von Akteur:innen in unterschiedlichen Settings (darunter Kitas, Schulen, Kommunen und Pflegeeinrichtungen), die Organisation von Fachtagungen, Fortbildungen und Workshops sowie die Veröffentlichung von Fachpublikationen.

Dozentin

Olga Hertzfeldt, Impuls Hameln-Pyrmont

Schulungsinhalte nach AnerkVO SGB XI

  • Rolle, Aufgabenprofil und Selbstverständnis
  • Kommunikation, Gesprächsführung und Verhalten im Umgang mit Pflegebedürftigen sowie pflegenden Angehörigen und vergleichbar nahestehenden Personen
  • Methoden der Betreuung von Menschen mit Pflegebedarf
  • Umgang mit Verhaltensauffälligkeiten, zum Beispiel Widerstände, „Hinlauftendenzen“ oder „herausforderndes“ Verhalten
  • Verhalten in Krisen- und Notfallsituationen
  • Krankheitsbilder und Formen von körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderungen
  • Hygiene sowie Infektions- und Gesundheitsschutz
  • Beratungsangebote insbesondere der Pflegekassen, der Senioren- und Pflegestützpunkte, der Selbsthilfekontaktstellen und der Ergänzenden Unabhängigen Teilhabeberatungsstellen
  • Unterstützung bei der hauswirtschaftlichen Versorgung,
  • Reinigungsarbeiten im Haushalt
  • Erstellung eines Konzeptes zur Anerkennung des Angebots
  • Hilfestellungen im Alltag, Umgang mit dem Rollstuhl,
  • Bewegungsverhalten älterer Menschen und mögliche Gefahren, Sturzprophylaxe (Umgebung, Kleidung, Bewegungsübungen)
  • Biographiearbeit

Teilnahmebedingungen

Die Teilnahmegebühr beträgt 345 Euro. Anmeldeschluss ist 7 Tage vor Veranstaltungsdatum. Anmeldungen werden nur über das Anmeldeformular entgegengenommen. Unsere Veranstaltungen finden Sie unter www.gesundheit-nds-hb.de/veranstaltungen. Die Anmeldung ist verbindlich. Reservierungen sind nicht möglich. Mit Ihrer Anmeldung akzeptieren Sie die Teilnahme- und Stornobedingungen und erklären sich zur Zahlung der Teilnahmegebühr bereit. Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie im Anhang der Bestätigungsmail die Rechnung zur Begleichung der Teilnahmegebühr innerhalb von 10 Tagen. Bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn ist eine kostenfreie Stornierung möglich. Folgen Sie hierfür bitte den Schritten in Ihrem Buchungscenter unter dem Punkt »Storno«. Bei späterer Absage, Nichtteilnahme oder technischen Problemen, die nicht in unserem Verantwortungsbereich liegen, erfolgt keine Rückerstattung. Die LVG & AFS behält sich beispielweise im Krankheitsfalle vor, Termine kurzfristig abzusagen und ggf. geeignete Ersatztermine anzubieten. Aus den vorgenannten Punkten ergeben sich keinerlei Rechtsansprüche.

Sollten Sie sich für eine digitale Teilnahme angemeldet haben, wird Ihnen der Zugangslink spätestens 24 Stunden vor Veranstaltungsbeginn in Ihrem Buchungscenter zur Verfügung gestellt.

ORGANISATION

Landesvereinigung für Gesundheit und Akademie für Sozialmedizin Niedersachsen Bremen e. V.
(LVG & AFS Nds. HB e. V.)
Tel.: 0511 / 388 11 89 - 0
Fax: 0511 / 388 11 89 - 31
E-Mail: info@gesundheit-nds-hb.de
Internet: www.gesundheit-nds-hb.de

Die LVG & AFS Nds. HB e. V. wird institutionell gefördert durch: