Fortbildung zum / zur Demenzbeauftragten
In Deutschland lebten Ende des Jahres 2021 knapp 1,8 Mio. Menschen mit Demenz. Im selben Jahr gab es rund 440.000 Neuerkrankungen, was in etwa 1.200 Neuerkrankungen pro Tag entspricht (Deutsche Alzheimer Gesellschaft, 2022). Im Vergleich zu den Vorjahren nimmt die Anzahl von Menschen mit Demenz weiter zu. Schon heute behandeln Krankenhäuser vielfach Menschen mit Demenz. Dabei ist die demenzielle Erkrankung oft nur eine Nebendiagnose und nicht der Grund für die Einweisung.
Vor dem Hintergrund einer deutlichen Zunahme von älteren und hochaltrigen Patient:innen und dem damit einhergehenden Anstieg derjenigen mit demenziellen Einschränkungen im Akut- und Rehabilitationsbereich sind besondere Anforderungen an das Personal und die organisatorische sowie architektonische Gestaltung von Krankenhäusern gerichtet.
Für Menschen mit demenziellen Einschränkungen lösen die Verlegung und der Aufenthalt in der akutklinischen, geriatrischen oder rehabilitativen Versorgung nahezu immer eine stressverursachende und krisenhafte Lebenssituation aus. Demenzbedingte Einschränkungen und Verhaltensweisen können sich erschwerend auf die pflegerische Versorgung und Durchführung der ärztlichen und therapeutischen Behandlung auswirken. Krankenhäuser können die Versorgung und Begleitung von Menschen mit Demenz und ihren Angehörigen durch die Sensibilisierung des gesamten Personals sowie demenzsensible Konzepte verbessern.
Ein erster Schritt dazu ist die Einführung von Demenzbeauftragten, die abgestimmte Projekte fördern, gezielte Maßnahmen ergreifen, und somit demenzsensible Strukturen nachhaltig verankern können. Mit der Neufassung des Niedersächsischen Krankenhausgesetzes (NKHG) sind ab dem 1. Juli 2023 alle Krankenhäuser dazu verpflichtet, mindestens eine:n Demenzbeauftragte:n vorzuhalten. Die Demenzbeauftragten sollen dazu beitragen die Versorgung in den Krankenhäusern an den Bedarfen der Demenzbetroffenen zu orientieren und diese somit ganzheitlich und demenzsensibel auszurichten und sicherzustellen. Dafür sollen die Demenzbeauftragten unter anderem Patient:innen und ihre Angehörigen sowie medizinisches und pflegerisches Personal unterstützen und beraten und das Vertrauen untereinander fördern.
Die Fortbildung soll Demenzbeauftragte anleiten und dazu befähigen, ihre Rolle und die damit einhergehenden Aufgaben im Krankenhaus im Sinne einer demenzsensiblen Gesundheitsversorgung zu erfüllen. Angesprochen sind Ehrenamtliche oder Mitarbeitende, die im Rahmen ihrer Tätigkeit eine koordinierende und beratende Aufgabe als Demenzbeauftragte:r wahrnehmen und ausbauen möchten. Die Fortbildung richtet sich an die unterschiedlichen Funktionsbereiche und Fachdisziplinen in der Gesundheitsversorgung aus Pflegeberufen, Ärzteschaft, Qualitätsmanagement, Sozialdienst oder Überleitungs- und Entlassungsmanagement.
Das Curriculum für die Fortbildung zur/m Demenzbeauftragten im Krankenhaus wurde von der LVG & AFS Niedersachsen evaluiert und von der Deutschen Alzheimer Gesellschaft e. V. veröffentlicht. In Anlehnung an die nationale Demenzstrategie und die Novellierung des NKHG wurden die Module angepasst und erweitert.
Die modulare Fortbildung soll die Teilnehmenden qualifizieren
- Konzepte zur Verbesserung der Versorgungssituation zu entwickeln und umzusetzen
- für andere Mitarbeitende im Krankenhaus eine Basisfortbildung anzubieten und
- qualitätssichernde Maßnahmen zu ergreifen
Struktur der Fortbildung
Die Fortbildungsreihe hat einen zeitlichen Umfang von insgesamt 168 Stunden. Die einzelnen Module finden in Blöcken im Zeitraum von Mitte Januar 2024 bis Ende Juni 2024 statt.
Modul 1 Demenz und Delir
Modul 2 (Selbst-) Wahrnehmung
Modul 3 Demenzgerechte Ansätze
Modul 4 Verstehen und Annehmen
Modul 5 Menschen mit demenziellen Einschränkungen im Krankenhaus
Modul 6 Kontakt und Umgang mit demenziell eingeschränkten Patientinnen und Patienten
Modul 7 Zusammenarbeit mit Angehörigen
Modul 8 Hospitation und Praxisreflektion
Modul 9 Zusammenarbeit im interprofessionellen Team
Hospitation
Im Rahmen der Fortbildung sollen die Teilnehmenden eine viertägige Hospitation in einer demenzspezifischen Einrichtung ihrer Wahl absolvieren. Dabei soll das theoretisch erworbene Wissen in der Praxis vertieft werden. Mögliche Einrichtungen sind spezielle Abteilungen in Krankenhäusern mit Demenzprojekten, Pflegeeinrichtungen mit demenzspezifischem Gesamtkonzept, ambulante Angebote für Menschen mit Demenz, Beratungsdienste oder Bildungseinrichtungen. Eine Liste mit möglichen Einrichtungen zur Hospitation stellen wir Ihnen unterstützend zur Verfügung.
Der Zeitpunkt der viertägigen Hospitation ist von den Teilnehmenden innerhalb der Fortbildung selbst festzulegen.
Die Fortbildung richtet sich an Personen, die im Rahmen ihrer Tätigkeit koordinierende und beratende Aufgaben als Demenzbeauftragte:r wahrnehmen und ausbauen möchten. Das Angebot richtet sich an alle im Krankenhaus Tätigen und darüber hinaus alle Interessierten.
Abschlussarbeit
Die Teilnehmenden erarbeiten einzeln oder in Kleingruppen Abschlussarbeiten in Form eines eigenen Projektkonzeptes. Diese werden im Plenum und vor den Fortbildungsverantwortlichen vorgestellt. Abschließend erhalten die Teilnehmenden ein Zertifikat über der Teilnahme an der Fortbildung.
Empfehlung: Tandembildung!
Für eine erfolgreiche Umsetzung von Maßnahmen und Projekten wird die Teilnahme von zwei Mitarbeitenden aus einer Einrichtung empfohlen. Die Bildung von Tandems hat den Vorteil eine gegenseitige Vertretung gewährleisten zu können und bei Ausfall einer der beiden Tandempartner:innen die Weiterführung von Maßnahmen nicht zu gefährden. Idealerweise arbeiten beide Teilnehmenden in unterschiedlichen Bereichen.
Reflexionstreffen
Nach sechs Monaten werden die Teilnehmenden zu einem Reflexionstreffen eingeladen. Dieses Treffen soll den Erfahrungsaustausch und die Möglichkeit einer Netzwerkbildung eröffnen.
VORRAUSETZUNG FÜR EINE ERFOLGREICHE PROJEKTENTWICKLUNG
I. Unterstützung des Projektes durch Vorgesetzte
II. Abstimmung von mit der Demenzbeauftragung verbunden Maßnahmen mit den Unternehmenszielen
III. Angemessene Freistellung und Bereitstellung geeigneter Ressourcen für die Umsetzung von Maßnahmen
IV. Finanzielle und materielle Ressourcen für die Umsetzung von Projekten
Modulübersicht
Block I | |
15. Januar 2024 (analog) | Modul 2: (Selbst-)Wahrnehmung |
16. Januar 2024 (analog) | Modul 1: Demenz und Delir |
17. Januar 2024 (analog) | Modul 4: Verstehen und Annehmen |
Block II | |
05. Februar 2024 (digital) | Modul 5: Menschen mit demenziellen Einschränkungen im Krankenhaus |
06. Februar 2024 (digital) | Modul 6: Kontakt und Umgang mit demenziell eingeschränkten Patient:innen |
08. Februar 2024 (analog) | Modul 7: Angehörigenarbeit |
Block III | |
04. März 2024 (analog) | Modul 6: Kontakt und Umgang mit demenziell eingeschränkten Patient:innen |
05. März 2024 (analog) | Modul 6: Kontakt und Umgang mit demenziell eingeschränkten Patient:innen |
06. März 2024 (analog) | Modul 6: Kontakt und Umgang mit demenziell eingeschränkten Patient:innen |
Block IV | |
08. April 2024 (digital) | Modul 6: demenzspezifische Konzepte |
09. April 2024 (digital) | Modul 6: Maßnahmen im organisatorischen Ablauf |
15. April 2024 (digital) | Modul 3: Demenzgerechte Ansätze |
16. April 2024 (digital) | Modul 3: Demenzgerechte Ansätze |
Block V | |
27. Mai 2024 (analog) | Modul 6: Pflegeprozess |
28. Mai 2024 (analog) | Modul 9: Zusammenarbeit im interprofessionellen Team |
Block VI, Projektabschluss | |
18. Juni 2024 (digital) | Modul 6: Hospitation und Praxisreflektion |
21. Juni 2024 (analog) | Projektvorstellung und Abschluss |
Eine viertägige Hospitation ist eigenverantwortlich zu planen und durchzuführen. |
Teilnahmebedingungen
Die Teilnahmegebühr beträgt 1.890 Euro pro Person. Anmeldungen werden nur schriftlich über das Anmeldeformular entgegengenommen. Die Anmeldung ist verbindlich. Reservierungen sind nicht möglich. Mit Ihrer Anmeldung akzeptieren Sie die Teilnahme- und Stornobedingungen und erklären sich zur Zahlung der Teilnahmegebühr bereit. Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie im Anhang der Bestätigungsmail die Rechnung zur Begleichung der Teilnahmegebühr innerhalb von 10 Tagen. Eine Ratenzahlung ist nach Vereinbarung möglich. Bitte sprechen Sie uns hierfür im Bedarfsfall an. Spätestens 24 Stunden vor Veranstaltungsbeginn der digitalen Termine stehen Ihnen die Zugangsdaten in Ihrem Buchungscenter (Link in der Bestätigungsmail) unter dem Punkt »Infos« zur Verfügung. Bei Stornierung bis zum 15. Dezember 2023 werden 500 Euro Stornogebühren in Rechnung gestellt. Bei späteren Absagen oder Nichterscheinen wird die volle Fortbildungsgebühr berechnet. Stornogebühren entfallen lediglich bei verbindlicher Nennung einer vertretenden Person, die unter Anerkennung der Teilnahmebedingungen zeitgleich angemeldet wird. Folgen Sie hierfür bitte den Schritten in Ihrem Buchungscenter unter dem Punkt »Storno«. Bei späterer Absage, Nichtteilnahme oder technischen Problemen, die nicht in unserem Verantwortungsbereich liegen, erfolgt keine Rückerstattung. Die LVG & AFS behält sich beispielweise im Krankheitsfalle vor, Termine kurzfristig abzusagen und geeignete Ersatztermine anzubieten. Aus den vorgenannten Punkten ergeben sich keinerlei Rechtsansprüche.
ORGANISATION
Landesvereinigung für Gesundheit und Akademie für Sozialmedizin Niedersachsen Bremen e. V. (LVG & AFS Nds. HB e. V.)
Tel.: 0511 / 388 11 89 - 0
Fax: 0511 / 388 11 89 - 31
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