Neue Perspektiven für Angebote zur Unterstützung im Alltag
Angebote zur Unterstützung im Alltag (AzUA) nach § 45 a, b Abs. 1 Sozialgesetzbuch, Elftes Buch (SGB XI), gibt es schon seit 2017. Sie sollen pflegende Angehörige entlasten und pflegebedürftige Personen bei der Bewältigung ihres Alltags im häuslichen Umfeld unterstützen und begleiten. Die Hilfen, die bislang ausschließlich durch juristische Personen und Personengesellschaften erbracht wurden, tragen mit dazu bei, pflegebedürftigen Personen möglichst lange einen Verbleib in ihrer häuslichen Umgebung zu ermöglichen, ihre sozialen Kontakte aufrechtzuerhalten und den Alltag mit Unterstützung zu bewältigen.
Seit Beginn dieses Jahres 2022 steht es mit der neuen AzUA-Anerkennungsverordnung nun auch ehrenamtlichen und gewerblich organisierten Einzelpersonen frei, sich zur Erbringung von AzUA anerkennen zu lassen.
Mit unserer digitalen Veranstaltung möchten wir Sie über die neue Anerkennungsverordnung und die drei verschiedenen Anbieterformen informieren. In fünf Workshops mit zwei Durchgängen wird die Möglichkeit geboten, Beispiele aus der Praxis kennenzulernen und einzelne Aspekte zu vertiefen. Insbesondere möchten wir dies mit Blick auf die Einzelanbieter*innen, die Anbieter von Fortbildungen, aber auch auf die Rolle der Kommune tun. Die Anzahl der Teilnehmenden in den Workshops ist begrenzt, bitte geben Sie daher bei der Anmeldung Ihren Erst-, Zweit- und Drittwunsch an.
Im Rahmen der Veranstaltung widmen wir uns den Fragen
- Was verändert sich mit Einzelanbieter*innen?
- Wie können sie in die Versorgungsstruktur und bestehenden
Netzwerke integriert werden? - Wie kann eine Qualitätssicherung und die Inanspruchnahme von AzUA durch pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen
gefördert werden?
Bitte achten Sie bei der Anmeldung drauf, Ihre gewünschten Workshops anzugeben!
Anmeldeschluss
07. Juni 2022
Programm
12.45 Uhr | Ankommen im virtuellen Zoom-Raum |
13:00 Uhr | Begrüßung und technische Einführung |
13:10Uhr | Videobotschaft Frau Ministerin Daniela Behrens, Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung |
13:15 Uhr | Historie – Status Quo – Perspektiven Daniela Riese und Thomas Kusior, Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung, Referat 104 Vortrag |
13:45 Uhr | Antragsverfahren für Einzelpersonen, Firmen und Vereine Anja Neumann, Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie Vortrag |
14:00 Uhr | Erster Durchgang der Workshops Workshop 1 Einbeziehung von Reinigungsfirmen in die Versorgung nach § 45 a-b SGB XI Workshop 2 Workshop 3 AzUA Netzwerk Stadt Hannover AzUA-Vertreter*innen in der örtlichen Pflegekonferenz Workshop 4 Gewinnung von ehrenamtlichen Helfer*innen Ehrenamt mit Freude und Spaß Workshop 5 Magdalene Martensen, Ev. Familienbildungsstätte Hildesheim |
14:45 Uhr | Pause |
15.00 Uhr | Komm.Care – ein kommunales Unterstützungsangebot auch mit Blick auf AzUA Prof. Dr. Susanne Fleckinger und Theresa Vanheiden, LVG & AFS Nds. e. V. Vortrag |
15:10 Uhr | Statements – Perspektive pflegebedürftiger Menschen und pflegender Angehöriger Bernhard Sackarendt, Landesvorsitzender, Sozialverband Deutschland, Landesverband Niedersachsen Ulrike Kempchen, Leiterin Recht und Corinna Schroth, stellvertretende Vorsitzende, Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen e. V. (BIVA) |
15:20 Uhr | Zweiter Durchgang der Workshops Workshop 1 Workshop 2 Workshop 3 Workshop 4 Workshop 5 |
16:00 Uhr | Fragen aus dem Plenum und Ausblick |
16:15 Uhr | Verabschiedung |
Gesamtmoderation:
Birgit Wolff und Johanna Ritter, LVG & AFS Nds. e. V.
Ort
Via Zoom-Online-Seminar
Das Online-Seminar findet mit Hilfe des Anbieters zoom.us statt.
Bitte testen Sie Ihre technische Konfiguration vorab unter www.zoom.us/test
Die Zugangsdaten erhalten Sie spätestens 24 Stunden vor dem Veranstaltungsbeginn per E-Mail.
TEILNAHMEBEDINGUNGEN
Die Teilnahme ist kostenfrei. Anmeldeschluss ist der 07. Juni 2022. Anmeldungen werden nur schriftlich über unser Anmeldeformular unter www.gesundheit-nds.de oder den Anmeldecoupon entgegengenommen. Anmeldungen können nur verbindlich erfolgen. Reservierungen sind nicht möglich. Mit Ihrer Anmeldung akzeptieren Sie die Teilnahmebedingungen. Der Link zur Veranstaltung wird Ihnen spätestens 24 Stunden vor Veranstaltungsbeginn an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse gesandt und gilt nur für die angemeldete Person. Stornierungen müssen schriftlich erfolgen. Falls Sie Ihren Platz an eine andere Person vergeben möchten, teilen Sie uns dies bitte per E-Mail mit.
ORGANISATION
Landesvereinigung für Gesundheit und Akademie für Sozialmedizin Nds. e. V. (LVG & AFS Nds. e. V.)
Tel.: 0511 / 388 11 89 - 0
Fax: 0511 / 388 11 89 - 31
E-Mail: info@gesundheit-nds.de
Internet: www.gesundheit-nds.de
Die LVG & AFS Nds. e. V. wird institutionell gefördert durch: