Segel setzen 2025
Die fünf Kernaufgaben sozialpsychiatrischer DiensteIn den ersten Veranstaltungen des Bundesnetzwerks der sozialpsychiatrischen Dienste wurde deutlich, dass Aufgaben, Aufgabenwahrnehmung und Selbstverständnis der SpDi in Deutschland sehr unterschiedlich waren.

Um einheitlichere Aufgabenwahrnehmung und vor allem auch ein gemeinsames Selbstverständnis zu entwickeln, hat eine Arbeitsgruppe des Netzwerks zunächst vier Kernaufgaben erarbeitet, die inzwischen vom BVÖGD und mehreren Fachverbänden als Standard der Aufgabenbeschreibung der SpDi anerkannt sind. In der Evaluation dieser Kernaufgaben wurde deutlich, dass ein wichtiger Arbeitsbereich der SpDi, die Sozialraumarbeit, nicht erfasst ist. Dieser Arbeitsbereich wurde inzwischen als Kernaufgabe 5 formuliert und befindet sich derzeit im Konsentierungsprozess.
In dieser Veranstaltungsreihe soll das Verständnis der Kernaufgaben vertieft, ihre Umsetzung diskutiert und ihre Weiterentwicklung überdacht werden. Dazu sind fünf Online-Veranstaltungen, jeweils von 15 bis 17 Uhr, geplant. Nach einer Vorstellung der jeweiligen Kernaufgabe soll breiter Raum zur Diskussion und zum Austausch über Erfahrungen zur Umsetzung gegeben sein.
Programm
08. Mai 2025
Kernaufgabe 1: Beratung und Begleitung
Die wichtigste Aufgabe von sozialpsychiatrischen Diensten umfasst niederschwellige Beratung, bei der es um kurzfristige Beratungen ohne Wartezeit mit Klärung der oftmals komplexen gesundheitlichen Beeinträchtigungen und sozialen Nöte geht. Darüber hinaus ist eine niederschwellige Betreuung bzw. Begleitung wesentlich, bei der es um eine Gruppe von chronisch und schwer psychisch erkrankten Menschen geht. Diese und weitere wichtige Hilfsangebote im unmittelbaren Kontext dieser Kernaufgabe sind Thema dieses Workshops.
Referent: Klaus Petzold, Arzt für Psychatrie, SpDi Eutin
Moderation: Holger Vinke, Sozialpädagoge, Gesundheitsamt Köln
11. September 2025
Kernaufgabe 2: Krisenintervention und (im Notfall) Unterbringung
Menschen können einmalig, mehrmals oder im Rahmen lang dauernder Beeinträchtigungen immer wieder in gefährliche Zuspitzungen ihrer psychosozialen Problemlage geraten. Die Kernaufgabe umfasst Krisenintervention und Notfallhilfe sowie ggf. Mitwirkung an Unterbringungen. Diese und weitere wichtige Hilfsangebote im unmittelbaren Kontext dieser Kernaufgabe sind Thema dieses Workshops.
Referent: Klaus Petzold, Arzt für Psychatrie, SpDi Eutin
Moderation: Holger Vinke, Sozialpädagoge, Gesundheitsamt Köln
11. Dezember 2025
Kernaufgabe 3: Hilfeplanung (BTHG)
Menschen mit schweren und chronisch verlaufenden psychischen Erkrankungen haben nicht selten einen komplexen Hilfebedarf, der den Einsatz unterschiedlicher Hilfen erfordert. Oft sind weder die betroffenen Personen selbst noch die Leistungserbringer und Kostenträger in der Lage, den individuellen Hilfebedarf sachgerecht festzustellen, die erforderlichen Leistungen in ihrem Gesamtzusammenhang zu planen und zu koordinieren. Die Rolle und Möglichkeiten der SpDi, die Planung und Koordination von Einzelfallhilfen unter den veränderten Rahmenbedingungen des BTHG mitzugestalten, und weitere Angebote im unmittelbaren Kontext dieser Kernaufgabe sind Thema dieses Workshops.
Referent: Klaus Petzold, Arzt für Psychatrie, SpDi Eutin
Moderation: Holger Vinke, Sozialpädagoge, Gesundheitsamt Köln
05. März 2026
Kernaufgabe 4: Netzwerkarbeit und Steuerung im regionalen Verbund
Ohne eine regionale Koordination und Planung der Hilfen für psychisch erkrankte Menschen ist eine bedarfsgerechte wohnortnahe Versorgung nicht zu gewährleisten. Die Herausforderungen steigen hier nicht nur mit der Vielfalt der individuellen Bedarfe, sondern auch mit der Zersplitterung der Kostenträger, der Spezialisierung der Hilfsangebote und ihrer Konkurrenz untereinander. Hier sind Sozialpsychiatrische Dienste notwendig und gut geeignet, im Auftrag der Kommune für eine Vernetzung der verschiedenen Akteure und für eine regionale Planung der Angebotsentwicklung zu sorgen. Das diesbezügliche Aufgabenspektrum sowie wichtige Strukturen und Einflussfaktoren im Kontext dieser Kernaufgabe sind Thema dieses Workshops.
Referent: Klaus Petzold, Arzt für Psychatrie, SpDi Eutin
Moderation: Holger Vinke, Sozialpädagoge, Gesundheitsamt Köln
18. Juni 2026
Kernaufgabe 5: Sozialraumarbeit
Konstitutiv für sozialpsychiatrisches Handeln ist, das Gemeinwesen im Hinblick auf die darin vorhandenen Ressourcen zu betrachten, ohne die dort bestehenden Konflikte und Gefahren zu ignorieren oder zu bagatellisieren und sowohl Ressourcen wie Probleme in der Arbeit zu adressieren. Tiefergehende Details dieser Kernaufgabe befinden sich derzeit im Konsentierungsprozess und werden Thema dieses Workshops sein.
Referent: Klaus Petzold, Arzt für Psychatrie, SpDi Eutin
Moderation: Holger Vinke, Sozialpädagoge, Gesundheitsamt Köln
Fortbildungspunkte
Fortbildungspunkte wurden bei der Ärztekammer Niedersachen beantragt.
Teilnahmebedingungen
Die Teilnahmegebühr beträgt je Veranstaltungstag 20 Euro. Bei einer der Teilnahme an allen fünf Terminen beträgt die Teilnahmegebühr 50 Euro. Anmeldungen werden nur über das Anmeldeformular entgegengenommen. Unsere Veranstaltungen finden Sie unter www.gesundheit-nds-hb.de/veranstaltungen. Die Anmeldung ist verbindlich. Reservierungen sind nicht möglich. Mit Ihrer Anmeldung akzeptieren Sie die Teilnahme- und Stornobedingungen und erklären sich zur Zahlung der Teilnahmegebühr bereit. Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie im Anhang der Bestätigungsmail die Rechnung zur Begleichung der Teilnahmegebühr innerhalb von 10 Tagen. Spätestens 24 Stunden vor Veranstaltungsbeginn stehen Ihnen die Zugangsdaten in Ihrem Buchungscenter (Link in der Bestätigungsmail) unter dem Punkt »Infos« zur Verfügung. Bis 7 Tage vor dem jeweiligen Verantaltungstag ist eine kostenfreie Stornierung möglich. Folgen Sie hierfür bitte den Schritten in Ihrem Buchungscenter unter dem Punkt »Storno«. Bei späterer Absage, Nichtteilnahme oder technischen Problemen, die nicht in unserem Verantwortungsbereich liegen, erfolgt keine Rückerstattung. Die LVG & AFS behält sich beispielweise im Krankheitsfalle vor, Termine kurzfristig abzusagen und ggf. geeignete Ersatztermine anzubieten. Aus den vorgenannten Punkten ergeben sich keinerlei Rechtsansprüche.
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