Mundgesundheit von Anfang an 3.0
Frühkindliche Karies (ECC – Early Childhood Caries) zählt zu den häufigsten chronischen Erkrankungen von Kindern im Vorschulalter. Förderung und Erhalt der Mundgesundheit kleiner Kinder ist eine komplexe Aufgabe, die eines gelingenden Zusammenspiels von Eltern, Familien und Fachkräften des Gesundheits- und Bildungswesens bedarf.
Die aktuelle Gesundheitsberichtserstattung zeigt auf, dass die Inanspruchnahme von zahnärztlichen Vorsorgeuntersuchungen in der Altersgruppe 6 bis 72 Monate sehr gering ist. Als Folge der Corona-Pandemie ist zu erwarten, dass nochmals sinkende Zahlen festzustellen sein werden. Im Gegensatz dazu, nimmt die Anzahl der Kinder zu, bei denen ein Befund festgestellt wurde und die entsprechend mit Füllungen, Kronen etc. versorgt werden müssen. Besonders auffällig ist dieser Trend bei Kindern aus vulnerablen Familien. Diverse Studien weisen schon seit langem nach, dass Kinder aus vulnerablen Familien einen schlechteren Mundhygienestatus aufweisen als Kinder aus gut situierten Familien.
Eine interdisziplinäre Zusammenarbeit von Hebammen, Gynäkolog:innen, Pädiater:innen und Zahnärzt:innen ist notwendig, um die werdenden Mütter bzw. Eltern schon ab der Schwangerschaft so früh wie möglich über das Thema Mundgesundheit und eine frühzeitige Kariesprophylaxe beim Kleinkind zu informieren und aufzuklären. Bei Eltern mit geringer Gesundheitskompetenz gelingt dies noch nicht in zufriedenstellendem Maße.
Mit der Fachtagung „Mundgesundheit von Anfang an 3.0“ soll daher auf das Thema Gesundheitskompetenz von Eltern fokussiert werden. Sie versteht sich damit als Vertiefungsveranstaltung von „Mundgesundheit von Anfang an“ (2018) und „Mundgesundheit von Anfang an 2.0“ (2021).
Programm
08:45 Uhr | Anmeldung |
09:00 Uhr | Eröffnung und Begrüßung |
09:20 Uhr | Mundgesundheit als Thema des Kinder- und Jugendschutzes – Chancen einer Förderung der Zusammenarbeit mit Eltern Petra Bremke-Metscher, Stadt Oldenburg, Amt für Jugend und Familie |
09:50 Uhr | Mundgesundheit von Anfang an aus zahnärztlicher Sicht Dr. Tobias Tetzlaff, Zahnärztekammer Niedersachsen |
10:20 Uhr | Kaffeepause |
10:40 Uhr | Mundgesundheit von Anfang an aus pädiatrischer Sicht |
11:10 Uhr | Fluoridsupplementation in den ersten Lebensmonaten – Empfehlungen und ihre Evidenz Astrid Kruid, Niedersächsischer Hebammenverband e. V., Beauftragte für Stillen und Ernährung im Deutschen Hebammenverband e. V. |
11:40 Uhr | Kaffeepause |
12:00 Uhr | Mundgesundheit von Anfang an in der Berufspraxis von (Familien-) Hebammen Insa Bartels, Familienhebamme, Oldenburg |
12:30 Uhr | Armutssensibilität als Voraussetzung zur Adressierung der Mundgesundheit von Kindern Nora Jehles, Technische Hochschule Köln |
13:00 Uhr | Zusammenfassung, gemeinsamer Abschluss |
13:10 Uhr | Ende der Veranstaltung |
Moderation
Drs. Johanna Maria Kant, Vorsitzende Bundesverband der Kinderzahnärzte e. V. (BuKiZ)
Fortbildungspunkte
Fortbildungspunkte werden bei der Zahnärztekammer Niedersachsen sowie der Ärztekammer Niedersachsen beantragt.
Teilnahmebedingungen
Die Teilnahmegebühr beträgt 35 Euro. Anmeldeschluss ist 3 Tage vor Veranstaltungsdatum. Anmeldungen werden nur über das Anmeldeformular entgegengenommen. Unsere Veranstaltungen finden Sie unter www.gesundheit-nds-hb.de/veranstaltungen. Die Anmeldung ist verbindlich. Reservierungen sind nicht möglich. Mit Ihrer Anmeldung akzeptieren Sie die Teilnahme- und Stornobedingungen und erklären sich zur Zahlung der Teilnahmegebühr bereit. Nach erfolgreicher Anmeldung erhalten Sie im Anhang der Bestätigungsmail die Rechnung zur Begleichung der Teilnahmegebühr innerhalb von 10 Tagen. Spätestens 24 Stunden vor Veranstaltungsbeginn stehen Ihnen die Zugangsdaten in Ihrem Buchungscenter (Link in der Bestätigungsmail) unter dem Punkt »Infos« zur Verfügung. Bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn ist eine kostenfreie Stornierung möglich. Folgen Sie hierfür bitte den Schritten in Ihrem Buchungscenter unter dem Punkt »Storno«. Bei späterer Absage, Nichtteilnahme oder technischen Problemen, die nicht in unserem Verantwortungsbereich liegen, erfolgt keine Rückerstattung. Die LVG & AFS behält sich beispielweise im Krankheitsfalle vor, Termine kurzfristig abzusagen und ggf. geeignete Ersatztermine anzubieten. Aus den vorgenannten Punkten ergeben sich keinerlei Rechtsansprüche.
ORGANISATION
Landesvereinigung für Gesundheit und Akademie für Sozialmedizin Niedersachsen Bremen e. V.
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